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Rentner Einkommensteuererklärung
Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber die steuerlichen Grundlagen für so genannte Altersbezüge geändert. Als Konsequenz hieraus müssen immer mehr Rentnerinnen und Rentner eine Einkommensteuererklärung anfertigen und werden womöglich hernach zur Kasse gebeten.
Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ist die Besteuerung der gesetzlichen Rente neu geregelt worden. Ein festgelegter prozentualer Anteil der Rente unterliegt seither der Steuerpflicht, während der verbleibende Rest noch steuerfrei ist. Dies kann sich im Zuge der Finanzkrise und damit einher gehenden Staatsverschuldung allerdings nach der bevorstehenden Bundestagswahl unter einer neuen Regierung rasch ändern, so dass es von Vorteil ist, sich auf eine schwieriger werdende Situation einzustellen.
Die momentan geltende Reglung sieht vor, dass die gesetzliche Rente gestaffelt steuerpflichtig wird: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 2005 das Pensionsalter erreicht hatten, galt ein steuerfreier Anteil von 50 %. Der steuerpflichtige Anteil ist seit dem um jährliche zwei Prozent gestiegen und soll ab dem Jahr 2021 um ein weiteres Prozent ansteigen. Hieraus ergibt sich, dass Menschen, die im Jahr 2040 in die Rente gehen, dann die kompletten Einkünfte aus der gesetzlichen Rente versteuern müssen.
Generell gilt für Renteneinkünfte ein steuerlicher Grundfreibetrag.
Dieser liegt momentan bei € 7.664,- für Ledige und entsprechend bei
€ 15.328 für verheiratete Personen. Dieser Betrag ist vergleichsweise willkürlich gewählt und kann von einer neuen Regierung jederzeit geändert werden, was meist nicht zu Gunsten der Rentnerinnen und Rentner ausfallen dürfte. Die momentane gesetzliche Situation sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner ihr Einkommen erst oberhalb des Freibetrages versteuern müssen. Eine Rente von € 1.000,- pro Monat wäre also derzeit noch steuerfrei, da nach Abzug des Freibetrages die Einnahmen unterhalb des zu versteuernden Minimums liegen. In einigen Jahren wird dies anders sein, da der Rentenfreibetrag absinkt.
Wer höhere Einkünfte aus der gesetzlichen Rente bezieht, ist auch heute schon in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Glücklicherweise gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner Möglichkeiten, der Besteuerung ihrer Einkünfte zu entgehen. So können diverse Sonderausgaben, die etwa für die Renovierung der eigenen vier Wände anfallen, steuerlich geltend gemacht werden, um den theoretisch unter die Steuerpflicht fallenden Gesamtbetrag der Einkünfte zu senken und so die Steuerpflicht zu umgehen.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung hängt maßgeblich davon ab, ob der Rentner oder die Rentnerin weitere Einkünfte neben der gesetzlichen Rente hat, - etwa in Form einer Betriebsrente oder aus Mieteinkünften. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt, wobei es bei höheren Einkünften sicher ratsam ist, sich zunächst an einen Steuerberater zu wenden, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.
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