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Sozialhilfe Anspruch / Antrag
Sozialhilfe ist eine für Bedürftige eingerichtete Sozialleistung. Genauer gesagt
handelt es sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung, die
gewährleistet, dass für alle Menschen ein Mindeststandard für ein
menschenwürdiges Dasein gesichert werden soll. Es sollte sich niemand scheuen,
Sozialhilfe zu beantragen. Sozialhilfe ist in Deutschland verfassungsrechtlich
garantiert.
Seit 2005 definiert man Sozialhilfe hauptsächlich mit dem Schlagwort "Hartz IV".
Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, das gesamte Sozialleistungssystem wurde
verändert. Langzeitarbeitslose mussten und müssen sich mit Hartz IV
auseinandersetzen. Wann aber ist man "bedürftig"? Wann hat man Anspruch auf
Sozialleistung, egal ob Hartz IV oder ALG II?
5 Millionen Menschen in Deutschland sind arbeitslos - fast 4 Millionen davon
haben Anspruch auf
Arbeitslosengeld II. Hier muss man klar unterscheiden, dass ALG II nur
derjenige erhält, der erwerbsfähig ist, also mehr als drei Stunden am Tag einer
Arbeit nachgehen kann.
Nicht erwerbsfähige Bedürftige haben Anspruch auf Sozialhilfe. Dies ist ein
wichtiger Aspekt, den man wissen sollte. Weiterhin interessant und zu beachten
gilt es, dass Sozialhilfe nicht unbedingt in Form von Geld, also Finanziellem
erbracht werden muss. Es ist auch möglich, dass den Bedürftigen mit Hilfe von
Sach- oder Dienstleistungen geholfen wird.
Sozialhilfe wird immer bezüglich des gesamten Haushaltes berechnet, wobei jede
einzelne bedürftige Person separat berechnet wird. Es gibt hierzu einen
Regelsatz, der aufzeigt, wie viel Geld monatlich einem Haushalt in den
verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, Telefonkosten,
Gesundheitspflege, Bildung, Verkehr, Wohnen und Kleidung zum Beispiel zur
Verfügung stehen muss, damit der Haushalt ein menschenwürdiges Leben führen
kann.
Dies wird geprüft, woraufhin anschließend entschieden wird, ob man diese
Zuschüsse erhalten kann. Die Beantragung der Sozialhilfe um überleben zu können
bzw. um seiner Familie und seinen Kindern ein Leben außerhalb der Armutsgrenze
ermöglichen zu können, ist keine Schande! Deshalb ist es wichtig, sich über die
gesetzlichen Möglichkeiten zu informieren und diese auch auszuschöpfen. Es ist
das gute Recht jedes Bürgers, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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