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Sozialleistung bzw. Sozialhilfe Anspruch / Antrag - Sozialhilfe Berechnung {/literal}

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Sozialhilfe Anspruch / Antrag



Sozialhilfe ist eine für Bedürftige eingerichtete Sozialleistung. Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung, die gewährleistet, dass für alle Menschen ein Mindeststandard für ein menschenwürdiges Dasein gesichert werden soll. Es sollte sich niemand scheuen, Sozialhilfe zu beantragen. Sozialhilfe ist in Deutschland verfassungsrechtlich garantiert.

Seit 2005 definiert man Sozialhilfe hauptsächlich mit dem Schlagwort "Hartz IV". Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, das gesamte Sozialleistungssystem wurde verändert. Langzeitarbeitslose mussten und müssen sich mit Hartz IV auseinandersetzen. Wann aber ist man "bedürftig"? Wann hat man Anspruch auf Sozialleistung, egal ob Hartz IV oder ALG II?

5 Millionen Menschen in Deutschland sind arbeitslos - fast 4 Millionen davon haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Hier muss man klar unterscheiden, dass ALG II nur derjenige erhält, der erwerbsfähig ist, also mehr als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen kann.

Nicht erwerbsfähige Bedürftige haben Anspruch auf Sozialhilfe. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den man wissen sollte. Weiterhin interessant und zu beachten gilt es, dass Sozialhilfe nicht unbedingt in Form von Geld, also Finanziellem erbracht werden muss. Es ist auch möglich, dass den Bedürftigen mit Hilfe von Sach- oder Dienstleistungen geholfen wird.

Sozialhilfe wird immer bezüglich des gesamten Haushaltes berechnet, wobei jede einzelne bedürftige Person separat berechnet wird. Es gibt hierzu einen Regelsatz, der aufzeigt, wie viel Geld monatlich einem Haushalt in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, Telefonkosten, Gesundheitspflege, Bildung, Verkehr, Wohnen und Kleidung zum Beispiel zur Verfügung stehen muss, damit der Haushalt ein menschenwürdiges Leben führen kann.

Dies wird geprüft, woraufhin anschließend entschieden wird, ob man diese Zuschüsse erhalten kann. Die Beantragung der Sozialhilfe um überleben zu können bzw. um seiner Familie und seinen Kindern ein Leben außerhalb der Armutsgrenze ermöglichen zu können, ist keine Schande! Deshalb ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Möglichkeiten zu informieren und diese auch auszuschöpfen. Es ist das gute Recht jedes Bürgers, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.


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