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Steuerfreibetrag
Unter dem Begriff Steuerfreibetrag werden alle Beträge ganz allgemein zusammengefasst, die bei der Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer nicht berücksichtigt werden. Das stellt einen Gegensatz zur Freigrenze dar. Im Falle der Freigrenze müssen die gesamten Einnahmen in die Steuer einberechnet werden, sobald die festgelegte Freigrenze überschritten wird.
Bei dem Steuerfreibetrag hingegen muss nur der Teil versteuert werden, der die markierte Hürde übersteigt, bis zu dieser Höhe bleibt jedoch von der Steuer jeder Euro völlig unberührt, gleichgültig, wie hoch das Einkommen tatsächlich ist. Im weiteren Verlauf des Textes können Sie zu diesem Punkt auch ein entsprechendes Beispiel einsehen.
Das deutsche Steuerrecht sah für jede Einführung eines speziellen Freibetrages einen sehr wichtigen Grund. In den meisten Fällen sollte damit den Menschen, die sich in einer sozialen Notlage befinden, geholfen werden. Einige wenige Freibeträge wurden allerdings auch festgelegt, um das Verfahren der Besteuerung zu vereinfachen.
Ein Beispiel zum Thema Steuerfreibetrag
Die Frage, die mancher Steuerzahler stellt, vor allem solche, die zum ersten Mal eine Steuererklärung ausfüllen müssen, ist folgende:
Wie ist die Angelegenheit rund um den Steuerfreibetrag generell geregelt? Die Grenze des Freibetrages liegt doch ungefähr bei 7.000 Euro. Wenn die Höhe meines Einkommens diesen Wert übersteigt, muss dann das gesamte Einkommen versteuert werden, oder nur die Differenz aus Einkommen und des bei der Steuer zu beachtenden Freibetrages?
Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage könnte dann folgend lauten:
Der Grundfreibetrag oder auch Steuerfreibetrag der Einkommenssteuer beträgt tatsächlich etwa 7.000 Euro, im Jahre 2005 waren dies genau 7.664 Euro. Wenn man ein Einkommen von genau 7.664 Euro versteuern müsste, abgekürzt auch "zvE" für "zu versteuerndes Einkommen", müsste man keine Steuern zahlen. Ebenso, wenn man weniger zvE zur Verfügung hätte.
Zu einem interessanten Fall würde dies allerdings werden, wenn man ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 7.674 Euro hätte. In dem Fall müsste man nur auf die 10 Euro Steuern zahlen, die über dem Freibetrag liegen. Die Steuer, die man zahlen müsste, würde also ungefähr bei 1,50 Euro liegen, als Ergebnis der 10 Euro, die über der Grenze des Steuerfreibetrages liegen, sowie der Einkommenssteuer mit einem Satz von 15 Prozent.
Dieser Satz könnte je nach dem zu versteuernden Einkommen sogar bis auf 42 Prozent steigen. Auf jeden Fall bliebe das Einkommen bis zu der Höhe des Freibetrages völlig unberücksichtigt bei der Berechnung der Steuer. Der Steuerfreibetrag bleibt in jedem Fall steuerfrei. Genau das ist der wesentliche Unterschied im Vergleich zur Freigrenze. Eine Freigrenze wurde allerdings nicht bei der Einkommenssteuer, der Erbschaftssteuer und ähnlichen Steuern festgelegt. Stattdessen muss eher bei solchen Steuern wie auf Spekulationsgewinnen bei der Berechnung an eine Freigrenze gedacht werden.
Außerdem kann des Weiteren ebenfalls ein Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden. Laut diesem werden Kapitalerträge seit dem Jahr 2009 nur besteuert, soweit sie 801 Euro übersteigen.
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