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Handy abhören
Moderne Technik macht es möglich, dass heute jedes
Handy ohne großen Aufwand von Privatpersonen geortet werden
kann. Anbieter schießen wie Pilze aus dem Boden und der
ursprüngliche Zweck, den Handyinhaber im schlimmsten Fall
Hilfe leisten zu können oder immer zu wissen wo sich der
Nachwuchs aufhält, ist längst verloren gegangen.
Aber nicht nur durch Ortung wird in der Privatsphäre des
Betroffenen geschnüffelt, es kann auch ohne Richtmikrophon
oder verwanzte Wohnung zum Abhören des Handys kommen. Die
Überzeugung, Handys seien durch den GSM- Standard
abhörsicher ist ein Irrtum. Dies ist der Fall, weil das GSM-
Protokoll dem Netzbetreiber, bzw. dem Abhörenden den Handys,
ermöglicht, die Verschlüsselung je nach Belieben ein-
und auszuschalten.
Ob die Verschlüsselung nun aktiv ist oder nicht, wird dem
Handybesitzer nicht angezeigt. Ursprünglich für
staatliche Institutionen entwickelt, sind die entsprechenden
Geräte, so genannte IMSI- Catcher, inzwischen nicht nur
Ausrüstung für Geheimdienste. Diese Geräte
lesen die auf der SIM- Karte des Handys gespeicherte
„International Mobile Subscriber Identity“ (IMSI),
einen individuellen Handy Code aus. Damit kann zum einen der
Aufenthaltsort lokalisiert werden, zum anderen Handy-Telefonate
abgehört werden.
Im Grunde bestehen IMSI- Catcher aus dem Empfangsteil und aus dem
Sendeteil eines Handys und werden durch einen PC gesteuert. Wie ein
normales Handy meldet sich der Catcher in einem Mobilfunknetz an, um
eine Funkzelle des GSM- Netzes vorzutäuschen.
Da die Funkzelle des IMSI- Catchers eine höhere
Feldstärke als die Funkzellen des GSM- Netzes aufzeigt, wird
es von dem abzuhörenden Handy vorgezogen und es loggt sich
ein. Die Funktionen zeigen keinerlei
Unregelmäßigkeiten, so dass der Abgehörte
von dem Lauschangriff nichts bemerken kann, egal ob er selbst seinen
Gesprächspartner anruft oder angerufen wird. Somit
können ganze Gespräche abgehört oder
mitgeschnitten werden.
Hersteller dieser IMSI- Catcher ist die Münchner Firma Rohde
& Schwarz, frei erhältlich sind die Geräte
selbstverständlich nicht. Im Gegenteil -
gemäß geltenden Gesetzen ist der Einsatz dieser
Geräte nicht nur Privatpersonen untersagt, sondern auch den
Strafverfolgungsbehörden. Für Abhilfe sorgen
allerdings bestimmte Schnittstellen, mit denen sich die
Behörden direkt beim Netzbetreiber einloggen können
und damit auch alle Gespräche mithören und -schneiden
können. Dieses Verfahren soll nach dem Telekommunikations-
Überwachungsgesetz ENFOPOL (Enforcement Police) innerhalb der
Europäischen Union Vorschrift werden.
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