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Hausverbot erteilen - Muster zum Hausverbot aussprechen {/literal}

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Hausverbot erteilen - Muster



Die Fernhaltung unliebsamer Besucher, Kunden oder Gäste kann im Privatbereich oder dem Geschäftsleben wichtig werden. Damit sollen Räumlichkeiten von bestimmten Personen oder Gruppen freigehalten werden, damit sich erwünschte Personen dort ungestört aufhalten können. Ein bewährtes Mittel zur Erreichung dieses Zustandes ist die Erteilung eines Hausverbotes an die unerwünschten Personen.

In öffentlichen Einrichtungen oder generell öffentlich zugänglichen Bereichen muss dafür ein Grund vorliegen, den die Betreiber der Räumlichkeiten als Anlass für das Aussprechen eines Hausverbotes nehmen können. In privaten Räumen benötigt der Hausherr zur Ausübung seines Hausrechtes jedoch keinen Grund. Ein Hausverbot kann aus beliebigem Anlass an beliebige Personen erteilt werden.

Verschiedene Arten von Hausverboten

Der Entzug des Betretens öffentlicher Gebäude ist ein Akt der Verwaltung und wird im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Geschäftsleute und Hauswirte können ein Hausverbot nur dann erteilen, wenn sie zur Ausübung des Hausrechts befugt sind. Sie handeln eventuell im Auftrag Dritter und können als Begründung in den meisten Fällen den Verstoß gegen eine existierende Hausordnung anführen. Besitzer von Privaträumen sind als Eigentümer oder Mieter immer im Besitz des Hausrechtes und können Hausverbote beliebig verfügen. Sie können das unbefristet oder befristet tun und sind dabei durch den §123 des Strafgesetzbuches geschützt, der den Hausfrieden garantiert und die Verstöße dagegen regelt. Im Extremfall kann bei Verstoß gegen ein erteiltes Hausverbot eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden.

Der Text eines Hausverbotes

Sinnvoll sind bei der Erteilung eines Hausverbotes die Schriftform und ein Gegenzeichnen des Delinquenten auf einer eigenen Ausfertigung für den Erteilenden. So gibt es bei einem eventuellen Verstoß gegen das Hausverbot beim Täter keine Ausreden über die Kenntnis des Verbotes. Im Wortlaut sollten folgende Einzelheiten genannt werden:

• Wem wird das Hausverbot erteilt?
• Für welchen Bereich wird es ausgesprochen?
• Durch wen und in welcher Eigenschaft wird es erteilt?
• Existiert eine zeitliche Befristung?
• Berufung auf §123 Strafgesetzbuch.
• Ab wann gilt das Hausverbot?
• Kenntnisnahme des Betroffenen durch Unterschrift.
• Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte bei Nichtbeachtung.

Für derartige Schreiben von Hausverboten kursieren im Internet diverse Vorlagen und Muster. Diese Muster können kostenfrei heruntergeladen und auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Es sind unterschiedliche Texte für die genannten Arten von Hausverboten erhältlich. Bei einigen der Vorlagen sind erläuternde Hinweise beigefügt, damit beim Verhängen des Hausverbotes keine Fehler unterlaufen.

Gültigkeit und Aufhebung von Hausverboten

Zusätzlich zur doppelten Ausführung mit Unterschrift des Gegners ist die Verhängung in Gegenwart eines unabhängigen Zeugen sinnvoll. Im Extremfall kann ein mündliches Hausverbot auf diese Weise durchgesetzt oder bewiesen werden. Ein erteiltes Betreteverbot kann durch den Verhängenden oder eine richterliche Entscheidung jederzeit wieder aufgehoben werden. Ein automatisches Erlöschen eines Hausverbotes ist in aller Regel bei Wechsel des Eigentümers oder Besitzers von Räumlichkeiten gegeben.

Soll es aufrecht erhalten werden, muss es durch den neuen Verfügungsberechtigten Inhaber des Hausrechtes erneut erteilt werden. Die Gründe für die Verhängung eines Hausverbotes sind vielfältig und können zu individuell anderen Entschlüssen führen. Wo ein empfindlicher Zeitgenosse zum Hausverbot schreitet, kann ein anderer es bei einer Belehrung bewenden lassen oder eine Ermahnung aussprechen. Da ein Hausverbot strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sollte es nur nach reiflicher Überlegung zur Erteilung kommen.


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