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Kriegsdienstverweigerung / Musterungsverweigerung
Die Musterung steht für junge Männer zwischen 18 und 23 Jahren an. Es besteht
die Pflicht diesen Termin wahrzunehmen. Nur mit ausreichender Entschuldigung
kann der Termin verschoben werden.
Trotzdem ist die Musterungsverweigerung keine Straftat. Geht ein junger Mann
nicht zu seinem Musterungstermin, riskiert er eine Geldstrafe aufgrund einer
Ordnungswidrigkeit. Zudem wird ein weiterer Musterungstermin zugestellt. Mit den
Psychologen und Ärzten des Kreiswehrersatzamtes kann ein möglicher Wunsch nach
Kriegsdienstverweigerung besprochen werden.
Möglicherweise liegt ohnehin keine Eignung für den Wehrdienst vor, sodass die
betreffende Person ausgemustert wird. Verheiratete Personen mit Kindern haben
die Möglichkeit vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden oder aber eine
Ausmusterung zu erwirken. Zudem kann der Wunsch nach Zivildienst geäußert
werden.
Die Kriegsdienstverweigerung stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, sie ist sogar
im Grundgesetz verankert. Niemand darf gegen seinen Willen zum Dienst an der
Waffe gezwungen werden. Um den Kriegsdienst zu verweigern, ist ein Antrag beim
Kreiswehrersatzamt nötig.
Dieser Antrag muss einen Lebenslauf und eine ausführliche Begründung zum Antrag
enthalten. In der Begründung muss eine allgemeine Erklärung enthalten sein, die
den Wunsch nach Verweigerung begründet. Zudem sollten die Auslöser benannt
werden.
Der Kriegsdienstverweigerer muss dem Kreiswehrersatzamt mitteilen, welche
religiösen Einstellungen er hat, wie er das Militär ansieht, oder welche Filme
ihn eventuell zu seiner Abneigung gebracht haben.
Der Antrag wird beim Kreiswehrersatzamt direkt abgegeben oder per Einschreiben
verschickt. Kurze Zeit später ergeht der Bescheid des Amtes. Ein ausführlicher
Antrag mit einer guten Begründung wird vom Kreiswehrersatzamt nicht abgelehnt.
Jugendliche die nicht zur Musterung gehen möchten, können den Antrag bereits ein
halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag stellen.
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