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Beamtenbesoldung
Richter der staatlichen Gerichtsbarkeiten und Beamte bekommen kein Gehalt,
sondern eine Besoldung. Die Bezüge werden jedoch ebenfalls monatlich ausbezahlt
und gegebenenfalls durch Sonderzahlungen aufgestockt.
In Deutschland ist die Besoldung im Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Die
Besoldung von Soldaten, Bundesrichter, Bundesbeamte sowie Landesbeamte und
Landesrichter richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung. Zudem gibt es noch
Landesbesoldungsordnungen für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Straßenmeister.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung, der jeweiligen
Besoldungsgruppe und nach dem Familienstand und der Zahl der
kindergeldberechtigten Kinder. Innerhalb der Besoldungsgruppe gibt es zudem eine
Einteilung nach dem Alter.
Neben der Grundbesoldung gibt es noch Sonderzuwendungen, die regional
unterschiedlich hoch sind. Weitere zusätzliche Entgelte sind Amtszulagen, die
dauernd gewährt werden, in der Höhe jedoch unterschiedlich sind, sowie die Bundesland
Leistungszulagen.
Beamte müssten durch die Besoldungsreform 1957 auf 7 % ihrer
Grundbesoldung verzichten. Diese Summe war der damalige halbe Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung und diente dem Saat als Einsparung für
zukünftige Pensionszahlungen.
Heute werden die Pensionszahlungen aus den
Haushalten des Bundes und der Länder bestritten und sind nicht mehr durch angesparte Fondgelder gedeckt. Seit 2007 werden für neu eingestellte Beamte des
Bundes neben der Besoldung Beiträge in einen Pensionsfonds gezahlt.
Dieser wird
von der Bundesbank verwaltet. Gehen diese Beamten im Alter in den Ruhestand,
werden deren Pensionen wieder aus einem Fonds bezahlt.
Aufgrund der Neuordnung
der Gesetzgebungskompetenzen im Jahre 2006 können die Bundesländer nun auch
eigenständig, unter Beachtung von verfassungsrechtlichen Normen und
Besoldungsregelungen eine Versorge für das Rentenalter treffen.
Eine Besoldungstabelle ist unter folgendem Link einzusehen:
Hier geht es zum Angebot
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