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Früher / vorzeitig in Rente gehen - ohne oder mit Abzüge {/literal}

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Früher / vorzeitig in Rente gehen



Obwohl das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 67 Jahren liegt, geht der Deutsche im Durchschnitt mit 62 Jahren in den Ruhestand. Hierfür gibt es viele Gründe: Einige können es sich leisten, viele verlieren bereits mit Mitte 50 ihren Job, andere können gesundheitlich einfach nicht mehr mithalten. Doch wie überbrückt man die Zeit bis zum offiziellen Renteneintritt? Will man sich bis dahin von staatlichen Systemen weitgehend abkoppeln, muss man dies rechtzeitig planen. Dabei muss man nicht gleich Lottogewinner sein, zunächst einmal ist ein gründlicher Kassensturz erforderlich. Denn im Laufe eines Arbeitslebens sammeln sich mehr Rücklagen an als mancher denkt.

So werden z.B. mit 60 viele Lebensversicherungen fällig. Verrentet man den Betrag, schafft man sich zudem ein ordentliches Zubrot für die Zwischenzeit bis zum Beginn der staatlichen Altersvorsorge. Manches Unternehmen ist ebenfalls am vorzeitigen Renteneintritt eines Arbeitnehmers interessiert und versüßt diesen mit einer Abfindung. Eine Möglichkeit ist auch das abbezahlte Eigenheim gegen eine kleinere Wohnung zu tauschen. Um zu prüfen, ob die eigenen Ersparnisse ausreichen, um frühzeitig ins Privatleben abzuspringen, muss man zunächst einen genauen Entnahmeplan erstellen.

Neben den Kosten für Wohnen, Strom, Nahrungsmittel müssen auch die Ausgaben für die Sozialversicherung abgedeckt werden. Bei einer privaten Krankenversicherung betragen die Beiträge mindestens 300 Euro monatlich, eine gesetzliche kann dagegen mit ca. 150 Euro deutlich günstiger sein. Die Rentenversicherung ist dann beitragsfrei, ohne dass die bis dahin erworbenen Renteneinsprüche verfallen. Freiwillige Beitragszahlungen sind ab einem Mindestbeitrag von 78,60 € weiterhin möglich. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen auch genau die Höhe der Abschläge berechnen, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, bereits ab dem 63. Lebensjahr die gesetzliche Altersrente in Anspruch zu nehmen. Dann könnte auch das Modell der Teilrente in Erwägung gezogen werden.

Viele Deutsche sind aber auch gezwungen sich mit dem vorzeitigen Ruhestand auseinander zu setzen, wenn sie z.B. unfreiwillig den Job verlieren. Gerade für ältere Arbeitslose sind die Jobchancen nach wie vor schlecht. Im günstigsten Fall haben 58-Jährige Arbeitslose einen zweijährigen Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Danach droht Hartz IV.

Einen Abfindungsanspruch gibt es entgegen der allgemeinen Meinung nicht. Dieser kommt erst bei einer Betriebsgröße von mehr als 10 Arbeitnehmern ins Spiel. Auf den Arbeitslosengeld-Anspruch wirkt sich die Abfindungszahlung allerdings negativ aus. Zudem fallen bei der Abfindung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, so dass netto meist nur etwa die Hälfte übrig bleibt. Ist ein gewisses finanzielles Polster vorhanden, kann sich ein Hartz IV-Antrag nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs eventuell auch nicht mehr lohnen, da die Höhe des möglichen Vermögens genau festgelegt wird.

Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand muss, hat grundsätzlich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dabei werden eine fünfjährige Wartezeit und dreijährige Pflichtbeiträge vorausgesetzt. Hierzu prüft der Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung den Umfang der Arbeitsunfähigkeit. Dieses Verfahren kann sich jedoch über mehrere Jahre hinziehen, da für diese Prüfung auch keine starren Fristen vorgeschrieben sind. Und hat man dieses Prozedere hinter sich, muss man es nach drei Jahren erneut über sich ergehen lassen, da die Erwerbsminderungsrente nur für drei Jahre gewährt wird. Um das durchzustehen, ist man daher meistens auch auf fachliche Beratung angewiesen.


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