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Gewerbe ohne Meisterbrief
In Deutschland kann man sich durch den Meisterzwang nicht ohne weiteres in einem
anerkannten Handwerksberuf selbständig machen. Durch den Meisterzwang ist
vorgeschrieben, dass ein Handwerker, der seinen Beruf auf selbständiger Basis im
so genannten stehenden
Gewerbe ausüben möchte, in die Handwerksrolle eingetragen sein muss. Dieser
Eintrag ist allerdings nur bei Vorlage eines Meisterbriefes möglich.
In vielen anderen EU-Staaten können Handwerker auch ohne Meisterbrief
selbständig arbeiten, weshalb viele Länder deutsche Handwerker ohne Meisterbrief
händeringend suchen. War ein Handwerker in einem anderen EU-Staat einige Jahre
tätig, darf er auch in Deutschland selbständig und ohne Meisterbrief arbeiten.
Legitim ist dies durch die europäische Dienst- und Niederlassungsfreiheit.
Anerkannt werden müssen hierbei auch Qualifikationen, die er im Ausland erworben
hat.
Allerdings gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen, mit
denen Gesellen die Möglichkeit haben, ihr Handwerk in ihrem Umfeld als
selbständige Unternehmer auszuführen. So dürfen grundsätzlich alle Handwerker im
Reisegewerbe ohne eine Eintragung in die Handwerksrolle und somit ohne einen
Meisterbrief selbständig arbeiten.
Auch
Handwerker, die einen unerheblichen, handwerklichen Nebenbetrieb betreiben sowie
Handwerker, die einfache und nebensächliche handwerkliche Tätigkeiten
übernehmen, dürfen dies ohne einen Meisterbrief auf selbständiger Basis tun.
Freie handwerkliche Tätigkeiten, für die keine Ausbildung gemäß der
Ausbildungsverordnung notwendig ist, dürfen ebenfalls auf selbständiger Basis
durchgeführt werden, ebenso handwerksähnliche Gewerbe.
Hierbei ist es grundsätzlich möglich, mehrere dieser Gewerbe gleichzeitig zu
betreiben. So kann man hauptberuflich einen Baustoffhandel und nebenbei einen
Holz- und Bautenschutz Beruf oder eine Zimmerei im Reisegewerbe betreiben.
Welches der genannten Gewerbe man ohne Meisterbrief selbständig ausführt, hängt
von den persönlichen Fähigkeiten ab.
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