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Imbiss eröffnen
Wer sich mit einem eigenen Imbiss selbständig machen möchte, sollte sich vorab
darüber im Klaren sein, dass er dafür nicht nur einen ordentlichen Geschäftsplan
aufstellen sollte. Während dieser grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für
die Selbständigkeit ist, gibt es in der Gastronomie noch einige spezielle
Punkte. Auch für künftige Imbisswirte ist es daher notwendig, verschiedene
Rechtsvorschriften zu beachten, bevor die erste Currywurst verkauft werden kann.
Rechtsvorschriften beachten
Die wichtigste Vorschrift ist dabei die Gaststättenerlaubnis, die grundsätzlich
dann zu beantragen ist, wenn ein Gaststättengewerbe eröffnet werden soll. Dazu
zählt auch ein Imbiss, da eine Gaststättenerlaubnis grundsätzlich dann beantragt
werden muss, wenn zubereitetes Essen verkauft wird, das vor Ort verzehrt werden
kann. Vor Ort bedeutet in diesem Fall, dass die künftigen Gäste an Stehtischen
oder im Sitzen essen können. Zudem wird die Gaststättenerlaubnis, oft auch als
Konzession bezeichnet, benötigt, wenn in der jeweiligen Gaststätte Alkohol
verkauft wird. Da in vielen Imbissen Bier aus der Flasche oder aus der Dose
verkauft wird, ist allein schon aus diesem Grund eine Gaststättenerlaubnis
nötig.
Die Kosten für die Gaststättenerlaubnis
Bei mobilen Imbissständen, an denen kein Alkohol verkauft wird, kann es
Ausnahmen von dieser Regelung geben. Diese hängen jedoch von den Gegebenheiten
vor Ort ab. Das letzte Wort hat dabei die Gewerbebehörde der jeweiligen
Gemeinde, die dazu oft auch eine kleine Beratung anbietet. Die Kosten für die
Gaststättenerlaubnis richten sich nach Größe und Art des jeweiligen Objekts,
zudem unterscheiden sie sich von Ort zu Ort. Als Richtwert gelten rund 500 Euro
für einen kleinen Kiosk, bei einem größeren Restaurant können dagegen schon
einmal mehrere Tausend Euro fällig werden. Für einen neuen Imbiss sollte der
künftige Betreiber also in jedem Fall mit Kosten in Höhe von mehreren Hundert
Euro rechnen.
Weitere Voraussetzungen zur Eröffnung eines Imbiss
Neben dem Zahlen der Gebühren gibt es für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis
weitere Voraussetzungen. Dazu zählen vor allem die persönliche Zuverlässigkeit,
die Eignung der Räumlichkeiten sowie die persönliche fachliche und sachliche
Eignung. Der erste Punkt lässt sich etwa durch die Vorlage eines polizeilichen
Führungszeugnisses sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamts klären, der zweite Punkt wird durch den Miet- oder Kaufvertrag
nachgewiesen. Für einen Imbiss gelten gewisse bauliche Anforderungen, unter
anderem müssen Toiletten für Gäste und Personal vorhanden sein. Zu guter Letzt
muss die fachliche und sachliche Eignung durch Erfahrungen im gastronomischen
Bereich oder durch ein entsprechendes Zeugnis von der IHK nachgewiesen werden,
außerdem benötigt der Besitzer des Imbisses genau wie alle Mitarbeiter ein
Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt.
Neben der Gaststättenerlaubnis müssen weitere Vorschriften eingehalten werden.
Dazu zählen die umweltgerechte Entsorgung des Abfalls, Ansprechpartner für
Fragen dazu ist das örtliche Umweltamt. Werden im Imbiss Zigaretten oder Alkohol
verkauft, muss das Jugendschutzgesetz beachtet werden, genau wie bei der
Regelung des Zutritts zum Imbiss spätabends und nachts. Auch der
Nichtraucherschutz ist eine wichtige Vorschrift, die je nach Bundesland sehr
unterschiedlich geregelt ist. Einzelheiten dazu können beim zuständigen
Gewerbeamt erfragt werden.
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