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Einen eigenen Imbiss eröffnen {/literal}

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Imbiss eröffnen



Wer sich mit einem eigenen Imbiss selbständig machen möchte, sollte sich vorab darüber im Klaren sein, dass er dafür nicht nur einen ordentlichen Geschäftsplan aufstellen sollte. Während dieser grundsätzlich eine wichtige Voraussetzung für die Selbständigkeit ist, gibt es in der Gastronomie noch einige spezielle Punkte. Auch für künftige Imbisswirte ist es daher notwendig, verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten, bevor die erste Currywurst verkauft werden kann.

Rechtsvorschriften beachten

Die wichtigste Vorschrift ist dabei die Gaststättenerlaubnis, die grundsätzlich dann zu beantragen ist, wenn ein Gaststättengewerbe eröffnet werden soll. Dazu zählt auch ein Imbiss, da eine Gaststättenerlaubnis grundsätzlich dann beantragt werden muss, wenn zubereitetes Essen verkauft wird, das vor Ort verzehrt werden kann. Vor Ort bedeutet in diesem Fall, dass die künftigen Gäste an Stehtischen oder im Sitzen essen können. Zudem wird die Gaststättenerlaubnis, oft auch als Konzession bezeichnet, benötigt, wenn in der jeweiligen Gaststätte Alkohol verkauft wird. Da in vielen Imbissen Bier aus der Flasche oder aus der Dose verkauft wird, ist allein schon aus diesem Grund eine Gaststättenerlaubnis nötig.

Die Kosten für die Gaststättenerlaubnis

Bei mobilen Imbissständen, an denen kein Alkohol verkauft wird, kann es Ausnahmen von dieser Regelung geben. Diese hängen jedoch von den Gegebenheiten vor Ort ab. Das letzte Wort hat dabei die Gewerbebehörde der jeweiligen Gemeinde, die dazu oft auch eine kleine Beratung anbietet. Die Kosten für die Gaststättenerlaubnis richten sich nach Größe und Art des jeweiligen Objekts, zudem unterscheiden sie sich von Ort zu Ort. Als Richtwert gelten rund 500 Euro für einen kleinen Kiosk, bei einem größeren Restaurant können dagegen schon einmal mehrere Tausend Euro fällig werden. Für einen neuen Imbiss sollte der künftige Betreiber also in jedem Fall mit Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro rechnen.

Weitere Voraussetzungen zur Eröffnung eines Imbiss

Neben dem Zahlen der Gebühren gibt es für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis weitere Voraussetzungen. Dazu zählen vor allem die persönliche Zuverlässigkeit, die Eignung der Räumlichkeiten sowie die persönliche fachliche und sachliche Eignung. Der erste Punkt lässt sich etwa durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts klären, der zweite Punkt wird durch den Miet- oder Kaufvertrag nachgewiesen. Für einen Imbiss gelten gewisse bauliche Anforderungen, unter anderem müssen Toiletten für Gäste und Personal vorhanden sein. Zu guter Letzt muss die fachliche und sachliche Eignung durch Erfahrungen im gastronomischen Bereich oder durch ein entsprechendes Zeugnis von der IHK nachgewiesen werden, außerdem benötigt der Besitzer des Imbisses genau wie alle Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt.

Neben der Gaststättenerlaubnis müssen weitere Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen die umweltgerechte Entsorgung des Abfalls, Ansprechpartner für Fragen dazu ist das örtliche Umweltamt. Werden im Imbiss Zigaretten oder Alkohol verkauft, muss das Jugendschutzgesetz beachtet werden, genau wie bei der Regelung des Zutritts zum Imbiss spätabends und nachts. Auch der Nichtraucherschutz ist eine wichtige Vorschrift, die je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt ist. Einzelheiten dazu können beim zuständigen Gewerbeamt erfragt werden.


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