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Marke anmelden / eintragen / schützen



Eine Marke dient dazu, eigene Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Es wird zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort- /Bildmarken unterschieden. Eine Wortmarke ist beispielsweise der Name, die Bildmarke ein Logo. Meistens besteht die Marke eines Unternehmens aus einem Namen und dem dazu passenden Logo.

Einen Markennamen ohne vorherige Überprüfung zu verwenden ist sehr riskant, denn falls bereits ein Patent für den jeweiligen Namen angemeldet wurde, kann der Patentinhaber den weiteren Gebrauch der Marke verbieten oder eine Lizenzgebühr für dessen Verwendung verlangen.

Markenrecherche

Der erste Schritt zur Eintragung und somit zum Schutz einer Marke, sollte daher die Recherche darüber sein, ob dieser Name verfügbar ist, also noch nicht ins Markenschutzregister eingetragen wurde. Im Internet kann man zum Beispiel in Suchmaschinen, Telefonverzeichnissen oder anderen Produktverzeichnissen recherchieren, auch findet man Informationen im Online-DPMA-Register oder auf den Seiten CTM-Online und Madrid Express Database. Weitere Informationsmöglichkeiten gibt es in Patentinformationszentren oder Recherchesälen des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Es gibt auch noch die Möglichkeit, einen Patentberichterstatter zu kontaktieren. Eine Markenrecherche für Deutschland kostet 28 Euro, für eine Markenrecherche innerhalb der EU betragen die Kosten 155 und für eine Markenrecherche in Europa, Asien und Amerika 195 Euro.

Markenanmeldung

Der Antrag für die Eintragung der Marke ins Markenschutzregister erfolgt beim DPMA oder bei einem Patentinformationszentrum. Im Antrag müssen vollständige Informationen über die Identität des Antragsstellers, die Angabe des Markennamens sowie des Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung erfolgen soll, enthalten sein. Die entsprechenden Formulare können auf der Internetseite des Deutschen Patentamtes heruntergeladen werden.

Es ist wichtig, die Marke in allen Ländern schützen zu lassen, in denen man sie verwenden möchte. In den meisten Ländern kann die Marke ebenfalls bei einem Patentamt angemeldet werden. Einfacher ist die Anmeldung über das Hamonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt (HABM). Dort erhält man EU-weiten Markenschutz. Durch eine Anmeldung nach dem Madrider Abkommen, kann ein Schutz für 70 Staaten erlangt werden. Darunter fallen alle EU-Staaten, die meisten osteuropäischen Staaten, Russland, Australien, Japan und China.

Gebühren für die Eintragung

Die Gebühr für die nationale Eintragung beträgt 300 Euro. Diese Anmeldung beinhaltet bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Möchte man das Verfahren beschleunigen, so kommen weitere Gebühren hinzu. Bei einer europaweiten Markenanmeldung muss man mit Kosten um 1.000 Euro rechnen. Ist eine internationale Markeneintragung erwünscht, so richten sich die Kosten nach der Anzahl der Staaten, für die die Anmeldung erfolgen soll.

Dauer des Eintragungsverfahrens

Sofern keine Unstimmigkeiten auftauchen oder Rückfragen beim Anmelder nötig sind, dauert das Eintragungsverfahren zwischen sieben und acht Monate. Wie bereits erwähnt, ist für die beschleunigte Prüfung eine zusätzliche Gebühr zu zahlen. So kann die Eintragungsdauer auf weniger als sechs Monate reduziert werden. Im Falle einer internationalen Eintragung lohnt es sich, die beschleunigte Prüfung zu beantragen.

Mit der Eintragung der Marke ins Register beginnt der rechtliche Schutz. Das Schutzrecht beginnt am ersten Tag der Anmeldung und wird zunächst für zehn Jahre vergeben. Nach zehn Jahren wird eine Verlängerungsgebühr fällig. Die Schutzdauer wird nach deren Bezahlung um weitere zehn Jahre verlängert.


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