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Namen schützen lassen



Der Name einer Marke oder eines Produktes ist oft umsatzentscheidend. Er kann sogar so zum Inbegriff eines bestimmten Lebensgefühles werden, sodass er in sich einen bezifferbaren Wert darstellt. In jedem Fall ist im Namen die gesamte unternehmerische Vision verkörpert. Nicht wenige Unternehmen verdienen alleine an der Lizenzierung ihres Namens, unter dessen Qualitätsversprechen dann Produkte und Dienstleistungen Dritter veräußert werden. Dieser intrinsische Wert eines Unternehmens- oder Markennamens und die Kosten, die seine Entwicklung mit sich bringt, sind der Grund dafür, dass dieser immer vom Eigentümer geschützt werden sollte – und zwar zu Beginn eines jeden unternehmerischen Projektes. Dieser Namensschutz ist essenzieller Bestandteil jeder Unternehmensgründung und jedes Businessplanes.

Wie schützt man einen Namen?

Der Schutze eines Namens bedingt zunächst seine Einzigartigkeit. Dies ist die Grundlage, auf der die Namensgebung für ein Unternehmen oder eine Marke stattfinden muss, um überhaupt schützbar zu sein. Der Hintergrund hierfür ist sowohl juristisch als wettbewerbstechnisch. Weder darf der Name verwechselbar mit einem anderen, bereits Geschützten sein (die Gerichtskosten bei entsprechenden Verfahren können alleine schon ein Unternehmen ruinieren); noch sollte der Konsument ihn mit einem Konkurrenzprodukt verwechseln können und stattdessen dieses erwerben. Einzigartigkeit bedeutet zweierlei. Zum einen darf es den Namen noch nicht geben – oder zumindest nur mit der Einschränkung, dass er im gleichen Wirtschaftsgebiet nicht bereits von einem Unternehmen in Zusammenhang mit derselben oder einer ähnlichen Warengruppe oder Dienstleistungsart verwandt wird. Zum anderen kann ein Wort einer Umgangssprache nicht als Name geschützt werden. Der Name muss also entweder der tatsächliche Name des Unternehmers oder ein Fantasieprodukt sein.

Gründlich recherchieren

Um sicher zugehen, dass ein Name beide Kriterien erfüllt, muss seiner Vergabe eine sorgfältige Marktanalyse voraus gehen. Diese kann man selbst durchführen. Alternativ kann auch der gesamte Prozess des so genannten „Namefinding“ an eine professionelle Agentur abgegeben werden, die garantiert nur schützbare Namen generiert, und deren Einzigartigkeit gewährleistet. Letzte Rückversicherung bezüglich der Einzigartigkeitskriterien kann auch ein Markenanwalt geben.

Den gewünschten Namen schützen

Ist ein schützbarer Name gefunden, erfolgt die tatsächliche Eintragung bei den verschiedenen, möglichen Institutionen. Diese kann zu einem nationalen Schutz (im vorliegenden Beispiel für Deutschland), einem gesamteuropäischen oder einem internationalen Markenschutz führen. Abhängig ist dies von dem Wirtschaftsraum, in dem mit der Marke agiert werden soll. Je geografisch und inhaltlich weiter gefasst der Schutz ist, desto teurer wird er.

Die Eintragung eines national, in Deutschland geschützten Markennamens (früher übrigens auch Warenzeichen genannt) findet beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München statt. Dort kann der Name sowohl online als auch postalisch angemeldet werden. Die Anmeldegebühren betragen 300 Euro bei persönlicher oder postalischer, bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung, wenn der Name für bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen geschützt werden soll. Ein Katalog dieser Klassen ist der Webseite des Patent- und Markenamtes zu entnehmen. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro zusätzlich.

Markenschutz für ganz Europa ist über die europäische Gemeinschaftsmarke oder die Internationale Registrierung nach MMA und PMMA möglich, und kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante beantragt werden. Die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf wiederum ist für die so genannten internationalen Registrierungen zuständig. Es lohnt sich, auf den dazugehörigen Webseiten, Informationen über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen und Gültigkeitsländer einzuholen, da diese in Abständen variieren können.


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