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Namen schützen lassen
Der Name einer Marke oder eines Produktes ist oft umsatzentscheidend. Er kann
sogar so zum Inbegriff eines bestimmten Lebensgefühles werden, sodass er in sich
einen bezifferbaren Wert darstellt. In jedem Fall ist im Namen die gesamte
unternehmerische Vision verkörpert. Nicht wenige Unternehmen verdienen alleine
an der Lizenzierung ihres Namens, unter dessen Qualitätsversprechen dann
Produkte und Dienstleistungen Dritter veräußert werden. Dieser intrinsische Wert
eines Unternehmens- oder Markennamens und die Kosten, die seine Entwicklung mit
sich bringt, sind der Grund dafür, dass dieser immer vom Eigentümer geschützt
werden sollte – und zwar zu Beginn eines jeden unternehmerischen Projektes.
Dieser Namensschutz ist essenzieller Bestandteil jeder Unternehmensgründung und
jedes Businessplanes.
Wie schützt man einen Namen?
Der Schutze eines Namens bedingt zunächst seine Einzigartigkeit. Dies ist die
Grundlage, auf der die Namensgebung für ein Unternehmen oder eine Marke
stattfinden muss, um überhaupt schützbar zu sein. Der Hintergrund hierfür ist
sowohl juristisch als wettbewerbstechnisch. Weder darf der Name verwechselbar
mit einem anderen, bereits Geschützten sein (die Gerichtskosten bei
entsprechenden Verfahren können alleine schon ein Unternehmen ruinieren); noch
sollte der Konsument ihn mit einem Konkurrenzprodukt verwechseln können und
stattdessen dieses erwerben. Einzigartigkeit bedeutet zweierlei. Zum einen darf
es den Namen noch nicht geben – oder zumindest nur mit der Einschränkung, dass
er im gleichen Wirtschaftsgebiet nicht bereits von einem Unternehmen in
Zusammenhang mit derselben oder einer ähnlichen Warengruppe oder
Dienstleistungsart verwandt wird. Zum anderen kann ein Wort einer Umgangssprache
nicht als Name geschützt werden. Der Name muss also entweder der tatsächliche
Name des Unternehmers oder ein Fantasieprodukt sein.
Gründlich recherchieren
Um sicher zugehen, dass ein Name beide Kriterien erfüllt, muss seiner Vergabe
eine sorgfältige Marktanalyse voraus gehen. Diese kann man selbst durchführen.
Alternativ kann auch der gesamte Prozess des so genannten „Namefinding“ an eine
professionelle Agentur abgegeben werden, die garantiert nur schützbare Namen
generiert, und deren Einzigartigkeit gewährleistet. Letzte Rückversicherung
bezüglich der Einzigartigkeitskriterien kann auch ein Markenanwalt geben.
Den gewünschten Namen schützen
Ist ein schützbarer Name gefunden, erfolgt die tatsächliche Eintragung bei den
verschiedenen, möglichen Institutionen. Diese kann zu einem nationalen Schutz
(im vorliegenden Beispiel für Deutschland), einem gesamteuropäischen oder einem
internationalen Markenschutz führen. Abhängig ist dies von dem Wirtschaftsraum,
in dem mit der Marke agiert werden soll. Je geografisch und inhaltlich weiter
gefasst der Schutz ist, desto teurer wird er.
Die Eintragung eines national, in Deutschland geschützten Markennamens (früher
übrigens auch Warenzeichen genannt) findet beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) in München statt. Dort kann der Name sowohl online als auch postalisch
angemeldet werden. Die Anmeldegebühren betragen 300 Euro bei persönlicher oder
postalischer, bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung, wenn der Name für bis
zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen geschützt werden soll. Ein Katalog
dieser Klassen ist der Webseite des Patent- und Markenamtes zu entnehmen. Jede
weitere Klasse kostet 100 Euro zusätzlich.
Markenschutz für ganz Europa ist über die europäische Gemeinschaftsmarke oder
die Internationale Registrierung nach MMA und PMMA möglich, und kann beim
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante beantragt werden. Die World
Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf wiederum ist für die so
genannten internationalen Registrierungen zuständig. Es lohnt sich, auf den
dazugehörigen Webseiten, Informationen über die jeweils aktuell geltenden
Bestimmungen und Gültigkeitsländer einzuholen, da diese in Abständen variieren
können.
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