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Zeitungen austragen
Für Jugendliche gibt es einige Möglichkeiten um das Taschengeld aufzubessern.
Trotz zahlreicher Angebote fällt es vielen schwer, eine geeignete Stelle zu
finden.
Inserate in Zeitungen oder Stellenanzeigen im Internet bieten Jugendlichen Jobs
zum Zeitungen austragen oder Flyer verteilen an. Eine andere Möglichkeit liegt
darin, Bekannte oder Firmen in der näheren Umgebung zu fragen. Firmen suchen oft
Aushilfen, die z.B. das Lager auffüllen, oder bei der Inventur helfen. Eltern
sollten Ihre Kinder bei der Suche unterstützen und sie damit nicht alleine
lassen. Vor allem ist es wichtig, sich zu informieren was für rechtliche
Grundlagen im Bereich der Schüler-Jobs gelten.
Bedenken der Eltern, dass die Schule unter dem Nebenjob leidet sind meistens
unbegründet. Viele Psychologen befürworten sogar die Entscheidung dass Kinder
nebenbei arbeiten, weil diese das Selbstwertgefühl stärken und Jugendliche
lernen die Arbeit von anderen zu schätzen. Ein anderer Aspekt ist, dass sie den
Umgang mit Geld lernen. Kinder erfahren, dass sie selber etwas schaffen können
und somit nicht auf das Geld ihrer Eltern angewiesen sind.
Eltern sollten nicht versuchen den Kindern vorzuschreiben, was sie mit dem
verdienten Geld anfangen dürfen oder nicht, das gleiche gilt auch für das
Taschengeld. Die Zahlung des Taschengeldes sollte immer pünktlich erfolgen,
damit Kinder lernen sich das Geld bis zur nächsten Zahlung einzuteilen.
Vergleiche mit früher und was die Eltern damals bekommen haben, ist heute
hinfällig. Früher gab es keine Videospiele etc. also gestehen Sie ihren Kindern
einen höheren Betrag ruhig zu.
Für Jugendliche die nebenbei ein bisschen jobben, gelten allerdings auch Regeln
in Bezug auf die Zeiten. Teenies im Alter von 14 und 15 sollten einmal die Woche
arbeiten, um sich nebenbei auch weiter auf die Schule zu konzentrieren. Zwei
Tage die Woche sollten vollkommen frei von Schule oder Job sein. Vor allem
Schüler die in der Schule Probleme haben, sollten mit einer Nebentätigkeit nicht
anfangen.
Ein paar wichtige Regeln zur Jugendarbeit sind die Stunden die je Tag gearbeitet
werden dürfen. Für Jugendliche bis 18 Jahre gilt eine Obergrenze von 40 Stunden
/ Woche und 8 Stunden / Tag. Das trifft meist auf Auszubildende zu, wobei auch
immer eine 5 Tage / Woche gilt. Grundsätzlich muss hier das Wochenende
arbeitsfrei gehalten werden, außer es ist ein Betrieb in dem diese Arbeitszeiten
normal sind, wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Gaststätten etc. Nachtarbeit
ist bei Jugendlichen grundsätzlich verboten, eine Beschäftigung darf nur von 8
bis 20 Uhr erfolgen.
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