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Ehe annulieren
Man heiratet aus Liebe und schwebt auf Wolke Sieben - aber bleibt das immer so?
Nicht umsonst gibt die Möglichkeit, sich
scheiden zu lassen, wenn beide Partner oder ein Partner meinen, dass sie ihr
Leben nicht weiter gemeinsam verbringen wollen.
Weiterhin gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Ehe für unwirksam erklären zu
lassen, dies kann in schwerwiegenden Fällen getätigt werden.
Die Ehe wird dabei ohne Nachwirkungen gerichtlich beendet. Gründe für eine
solche Annullierung wären zum Beispiel, wenn Betrug, Gewalt oder
Heiratsschwindel vorliegen. § 1314 des BGB zeigt zum Beispiel auf, dass
Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der
Geistestätigkeit ein Grund ist, dass die Ehe annulliert werden kann.
Dahingegen ist es kein Grund, wenn die Vermögensverhältnisse falsch dargestellt
wurden. Wenn sich der Partner über eine Eigenschaft des Ehepartners nicht im
Klaren war, wenn der Partner zum Beispiel verschwiegen hat, dass er eine
erbliche Krankheit hat, oder das sie Prostituierte ist, dann kann die Ehe
annulliert werden.
Es gibt keine Frist ab Eheschließung innerhalb der es möglich ist, die Ehe
annullieren zu lassen. Die Zeit spielt somit keine Rolle, denn es kommt immer
auf die Gegebenheit an. Wichtig ist in jedem Fall zu wissen, das zum Beispiel
Fremdgehen kein Grund ist eine Ehe annullieren lassen zu können.
Es müssen auf jeden Fall schwerwiegende seelische Vorkommnisse, also extreme
Ausnahmefälle vorliegen, um diesen Schritt umsetzen zu können. Verheimlichte
Vorstrafen oder uneheliche Kinder, die vor der Eheschließung nicht genannt
wurden können weitere Gründe für eine Annullierung einer Ehe sein. In jedem Fall
muss ein Antrag auf Annullierung gestellt werden.
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