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Ehevertrag Beispiel
Trotz all der Romantik die man als frisches Paar spürt, und all der Treue die
man sich schwört, zeigen die Statistiken ein anderes Bild: Jede Dritte Ehe
scheitert in Deutschland. Immer mehr Paare machen sich deshalb jetzt schon
frühzeitig Gedanken über einen Ehevertrag, der im Notfall zumindest Klarheit
über die finanziellen Verhältnisse schafft.
Für Paare die keinen
Ehevertrag abschließen, sieht das Gesetz Standardregelungen vor, die dann gelten
wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die meisten wissen jedoch überhaupt nicht,
welche rechtlichen Folgen eine Ehe bis ans Lebensende haben kann. Die heute
existierenden rechtlichen Grundlagen gehen immer noch von einem Standardfall aus,
indem die Ehepartner aus der gleichen kulturellen und sozialen Schicht stammen.
Beide sind jung, wobei die Ehefrau den Haushalt führt und die Kinder groß zieht.
Der Mann hingegen sorgt für den Lebensunterhalt der Familie. Ist dies in einer
Ehe nicht der Fall, sollte man erst recht überlegen einen Ehevertrag abzuschließen,
indem unterschiedliche Regelungen getroffen werden.
Vor allem bei Ehen in denen ein Partner einer anderen Kultur entstammt, sollte
man über einen Ehevertrag nachdenken. Grundsätzlich sieht das normale Recht bei
einer Scheidung einen Versorgungsausgleich vor. Das heißt, die Frau hat einen
Anspruch auf die Renteneinkünfte ihres Mannes. Diese werden dann angerechnet, auch wenn
die Frau zurück in ihr Heimatland geht und die Zahlung nicht erhält. Die Rente
des Mannes wird trotzdem geschmälert wenn keine gesonderte Regelung in Form
eines Ehevertrages vorliegt.
Bei einer Scheidung kann es außerdem möglich sein,
das ausländisches Recht anzuwenden ist. Das heißt unter Umständen steht der
ausländischen Frau ein größeres Vermögen zu wie nach deutschem Recht. Wer diese
Regelung nicht akzeptieren will, sollte dies durch eine Rechtswahl in dem
Ehevertrag festhalten und festlegen ,dass die Scheidung nach deutschem Recht zu
erfolgen hat.
Ohne einen individuell geschlossenen Ehevertrag gelten die deutschen Gesetze für
das Ehe- und Scheidungsfolgenrecht. Darin eingeschlossen sind zum Beispiel die
Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, die Verpflichtung zu
gegenseitigem Unterhalt in der ehelichen Gemeinschaft und im Falle des
Getrenntlebens, die Verpflichtung zu einem gegenseitigen Unterhalt nach der
Scheidung, der Versorgungsausgleich - Ausgleich der Rentenanwartschaften oder
anderer Altersvorsorge - und der Güterstand der Zugewinngemeinschatz und des
Zugewinnausgleichs beim Ende des Güterstandes.
Für den individuellen Ehevertrag kann zum Beispiel geregelt werden, dass anstatt
der Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung vereinbart wird. wobei die Ehepartner
sich dabei wie zwei fremde Personen gegenüberstehen und ein Zugewinnausgleich
nicht statt findet.
Der Versorgungsausgleich kann ebenfalls ausgeschlossen
werden, oder beide Partner treffen eine individuelle Vereinbarung für die
Altersvorsorge. Bei dieser Vereinbarung wird der Ausschluss des
Versorgungsausgleiches jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach der
Eheschließung ein Scheidungsantrag gestellt wird. Bei dem Unterhaltsanspruch
nach der Scheidung kann dieser entweder komplett ausgeschlossen oder individuell
geregelt werden. Während der Ehe besteht keine Möglichkeit die
Unterhaltsverpflichtung auszuschließen.
Paare die einen Ehevertrag schließen wollen, müssen diesen bei einem Notar
beurkunden lassen der dafür eine Beurkundungsgebühr verlangt. Wie teuer der
Ehevertrag wird richtet sich dabei nach den Einkommens- und
Vermögensverhältnissen der Verlobten und nach deren Alter. Grundsätzlich
empfiehlt es sich vor der Beurkundung einen
Rechtsanwalt um Rat zu bitten der
die Paare in den einzelnen Fragen gut beraten kann.
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