Deprecated: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in /www/htdocs/w00a5ee3/config/config.php on line 120

Deprecated: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in /www/htdocs/w00a5ee3/class/c_datenbank.php on line 85
Erbe ablehnen und ausschlagen - Nachlass Ablehung einer Erbschaft, die gesetzliche Erbfolge der Auszahlung {/literal}

Deprecated: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in /www/htdocs/w00a5ee3/class/c_datenbank.php on line 85

Erbschaft Ausschlagung und Beratung



Der Begriff „Erbe“ löst in den meisten Betroffenen positive Gefühle aus. Wer denkt da nicht gerne an den vergessenen reichen Onkel, dessen herrschaftliche Hinterlassenschaft man nur zu gerne entgegennehmen möchte.

In der Realität sieht dies leider oft anders aus. Gerade bei nahen Angehörigen sorgt eine Erbschaft für eine persönliche Überforderung. Neben der eigenen Trauer sind auch Nachlass-Streitigkeiten ein häufig auftretendes Problem.

Nur die Wenigsten wissen, dass dieser Stress nicht gerechtfertigt ist, denn der Gesetzgeber regelt die wichtigsten Punkte rund um das Erben und Vererben durch entsprechende Gesetze wie von selbst.

Grundsätzlich – sofern kein Testament vorhanden ist – erben Ehegatten und Kinder vor allen anderen Verwandten. In diesem Fall erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes. Die restliche Hälfte wird auf die vorhandenen Kinder aufgeteilt. Wenn es keine Kinder gibt, gehen 75% des Erbes an den überlebenden Partner und der Rest an die Eltern des Verstorbenen. Wenn auch diese aus dem Leben geschieden sind, erben seine Geschwister, beziehungsweise deren Kinder.

Leider kommt es in Deutschland sehr oft vor, dass ein Erbe mehr Ärger als Freude bereitet. Dies ist besonders dann der Fall, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat.

Hier gilt es schnell zu reagieren, und die Erbschaft auszuschlagen, denn der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betroffene, der sechs Wochen lang schweigt, automatisch Erbe wird. Somit ist der Erbe sowohl im Besitz des Vermögens, aber zugleich auch Träger der vorhandenen Schulden.

In der Regel reichen sechs Wochen nicht dazu aus, sich einen kompletten finanziellen Überblick des Verstorbenen zu verschaffen.

Um sich also schon im Voraus von der Übernahme etwaiger Schulden zu schützen, sollte direkt bei der Annahme des Erbes die Haftung lediglich auf die Höhe des Nachlasses beschränkt werden.

In diesem Fall zahlt das Gericht erst alle eventuellen Gläubiger aus. Der übrig gebliebene Rest wird dann dem Erben zugesprochen.


Beliebte Artikel

 

Kommentar schreiben

Name:
Ihr Kommentar:
Ihre Bewertung:
Sicherheits-abfrage:

Die aktuellsten Beiträge

Online-Broker Depot - Kriterien bei der Wahl
Beim Eröffnen eines Depots bei einem Online-Broker gibt es einige Dinge zu beachten, damit man den günstigsten...
Rohrbruch - wer zahlt den Schaden?
Ein Rohrbruch ist unangenehm. Aus der Sicht des Betroffenen ist es dabei gleichgültig, ob das Rohr ein...
Steuerrückzahlung - Dauer und Tipps
Jahr für Jahr müssen Bürger in der Bundesrepublik Deutschland einen großen Teil ihres Einkommens an den...

Favoriten unserer Leser

Überweisungsdauer Sie haben sicher schon oft eine Überweisung ausgefüllt...
Unterschied von Kaltmiete und Warmmiete Ein Großteil der Bevölkerung verfügt nicht über ein...
Einkommensteuererklärung für Studenten Eine Einkommensteuererklärung anfertigen ist kein Vergnügen....