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Freiwillige Krankenversicherung Beiträge - Privat oder gesetzlich versichert als Selbständiger? {/literal}

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Freiwillige Krankenversicherung



Welche Krankenversicherung eignet sich für welchen Versicherungsnehmer? - diese Frage stellen sich viele. Wir möchten darauf eine Antwort geben.

Selbständige haben die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Diese Alternative ist besonders für Personen geeignet, die ihre Familienangehörigen mit in die Versicherung mit einbringen müssen, für Ich-AGs und für ältere Selbständige. Der Wechsel innerhalb der gesetzlichen ist für diese Personen besser, vor allem wenn private Versicherungen den Antrag bereits abgelehnt haben.

Für den Wechsel in eine andere Krankenkasse, kann man jede gesetzliche Krankenkasse aussuchen die in Deutschland entweder bundesweit oder auch regional ihre Leistungen anbietet. In der gesetzlichen Krankenkasse kann man eine Versicherung kündigen, wenn der Versicherte dort mindestens 18 Monate versichert war.

Meist haben die Krankenkassen eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Anfang des Folgemonats. Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht besteht dann, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Damit hat jeder Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Gibt die Krankenkasse eine Erhöhung ihrer Beiträge bekannt, muss innerhalb von 2 Monaten die Kündigung erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt genau wie bei der normalen Frist, 2 Monate. Die alte Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Die gesetzlichen Krankenkasse sind gegenüber den privaten dazu verpflichtet, jeden Versicherten aufzunehmen. Bei der Beantragung zur Aufnahme, muss der neuen Krankenkasse die Bescheinigung der alten Kasse vorgelegt werden, dass die Versicherung gekündigt worden ist. Der Versicherte erhält dann sofort von der gesetzlichen eine Mitgliedsbescheinigung.

Bei der Wahl der Krankenkasse sollte man darauf achten, was für Leistungen geboten werden und zudem, auf welche Leistungen man persönlich Wert legt. Wer einen ermäßigten Beitragssatz wählt, bekommt kein Krankengeld gezahlt. Bei einem erhöhten Beitragssatz zahlen die Krankenkassen in der Regel ab der 7. Woche.

Vor allem Selbständige sollten sich über den erhöhten Beitragssatz versichern. Im Falle einer länger andauernden Krankheit sichert das finanziell ab. Das Krankengeld wird in Höhe von 90% des im Monat durchschnittlich verdienten Einkommens gezahlt.

Wer noch kein Einkommen durch seine Selbständigkeit erzielt, oder bei einer Ich-AG noch Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bekommt, für den lohnt sich diese Versicherung natürlich nicht. Die Versicherung sollte dann aber sofort umgestellt werden, wenn durch die Selbständigkeit ein regelmäßiges Einkommen erzielt wird.


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