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Krankenversicherung für Studenten
Studenten sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern kostenfrei
mitversichert, sofern diese der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören und
der Studierende regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden (bei überwiegender
Arbeit am Wochenende erhöht sich die erlaubte Stundenzahl auf 25) arbeitet und
das Arbeitseinkommen im Durchschnitt monatlich 400 Euro nicht übersteigt. Ein
abgeleisteter Wehr- oder
Zivildienst verlängert die Zeit der Familienversicherung ebenso wie ein
absolviertes Soziales Jahr.
Vom 25. bis zum 29. Lebensjahr erfolgt eine Versicherung bei gesetzlichen
Krankenkassen zu einem günstigen Tarif, der bei allen Kassen gleich ist. Private
Krankenkassen bieten spezielle Studententarife an, die nur unwesentlich höher
sind als der Tarif der gesetzlichen Krankenkasse, allerdings auch nur
geringfügig bessere Leistungen anbieten.
Ab dem 30. Lebensjahr bzw. ab dem 15. Fachsemester entfällt der Sondertarif für
Studierende. Verlängerungen werden zum einen unter den gleichen Bedingungen
gewährt wie beim Anspruch auf Familienmitversicherung; zum anderen bei einer
Schwangerschaft oder aus wichtigen Gründen, wobei der Krankenkasse ein breiter
Ermessenspielraum zur Verfügung steht.
Es gibt dann die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung oder der Student wählt eine private
Versicherung. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, eine
sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen und somit als Arbeitnehmer
versichert zu sein.
Hierdurch entfällt zwar ebenfalls die Befreiung der Nebentätigkeit von der
Arbeitslosenversicherung; jedoch muss dann auch nicht mehr auf eine
Arbeitszeitbeschränkung geachtet werden. In vielen Fällen bietet diese Lösung
eine finanzielle Besserstellung gegenüber der Selbstversicherung.
Bei der Auswahl der Krankenkasse sind Unterschiede im Service-Angebot ebenso zu
beachten wie geringe Differenzen in den angebotenen Gesundheitsleistungen. Wer
im Bedarfsfall einen persönlichen Kontakt wünscht, wählt eine Kasse, die über
eine Geschäftsstelle in der Nähe seines Wohnortes verfügt.
Wer Naturmedizin befürwortet, entscheidet sich für eine Krankenkasse, welche die
Kosten dieser Behandlungsform erstattet, wobei bei gesetzlichen Kassen eine
Beschränkung auf bestimmte Behandlungsformen bei hierfür zugelassenen
Krankheiten besteht.
Auch für Studierende kann es sinnvoll sein, bei der Wahl einer gesetzlichen
Krankenkasse für bestimmte Sonderfälle private Zusatzverträge abzuschließen.
Minimalstandard ist eine Auslandskrankenversicherung; nützlich eine
Zahnzusatzversicherung.
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