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Mietkautionskonto
In fast jeder Wohnungsanzeige steht ein Hinweis auf eine zu
hinterlegende Kaution bei der Wohnungsmiete. Doch wie genau
funktioniert die Abwicklung mit der Mietkaution? Wer bekommt das Geld,
wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird und wer bekommt die Zinsen
für das Geld? Muss ich dem Vermieter das Geld geben und kann
dieser darüber dann verfügen? Ihnen als Mieter oder
Vermieter
einer Wohnung drängen sich bestimmt auch diese Fragen auf.
Die Lösung und die Antworten für die oben genannten
Fragen
und der damit zusammenhängenden Probleme ist das
Mietkautionskonto. In der Vergangenheit hat sich das Mietkautionskonto
unter Mietern und Vermietern sehr bewährt. Doch was genau ist ein Mietkautionskonto und wie funktioniert es?
Ein Mietkautionskonto ist in der Regel ein gewöhnliches
Sparbuch
mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
Grundsätzlich gibt
es zwei verschiedene Möglichkeiten ein Mietkautionskonto zu
eröffnen:
Möglichkeit 1
Das Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters.
Bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos auf den Namen des
Vermieters ist der Vermieter verpflichtet, den im Mietvertrag
vereinbarten Kautionsbetrag auf ein Sparbuch verzinslich anzulegen. Bei
der Kontoeröffnung wird in das Buch der Vermerk
„wegen
Mietkaution" eingetragen.
Dies hat den Grund, dass der Mieter während der Mietzeit nicht
einfach über das Geld verfügen kann. Wirtschaftlich
verfügungsberechtigt ist der Vermieter. Wichtig ist auch, dass
der
Freistellungsauftrag bei einem Mietkautionskonto auf den Namen des
Vermieters nicht beachtet wird. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Möglichkeit 2:
Das Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters.
Der Mieter eröffnet ein Mietkautionskonto auf seinen Namen. Im
Sparbuch wird der Zusatz „Mietkautionskonto" vermerkt. Auch
der
komplette Name und die Anschrift des Vermieters werden in den
Unterlagen vermerkt. Das Sparguthaben wird anschließend an
den
Vermieter verpfändet, sodass er allein
verfügungsberechtigt
ist. Der Vermieter kann jedoch erst nach Ablauf von vier Wochen
über das Guthaben verfügen. Außerdem wir
der Vermieter
vorher informiert, damit er unrechtmäßige
Verfügungen
verhindern kann. Auch in diesem Fall stehen dem Mieter die Zinsen zu.
Für den Mieter stellt daher eindeutig das Mietkautionskonto
auf
den Namen des Mieters die bessere Lösung dar. Ein Vermieter
kann
nicht ohne weiteres über das Geld verfügen, da der
Mieter
vorher informiert wird. In den meisten Fällen drängt
der
Vermieter jedoch auch auf Eröffnung des Kontos durch den
Mieter,
da es für ihn weniger Aufwand bedeutet.
Wichtig für Sie als Mieter ist, dass ein Vermieter nicht ohne
Grund über das Geld verfügen darf. Wenn
während der
Mietzeit keine Beanstandungen oder Schäden an der Wohnung
festgestellt wurden, so haben Sie Anspruch auf die volle
Rückzahlung Ihres Geldes. Viele Banken weigern sich inzwischen
ein
Mietkautionskonto zu eröffnen. Echte Alternativen sind jedoch
noch
nicht auf dem Markt.
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