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Verein gründen
Ob Fußball, Kaninchen, Tauben oder Briefmarken - für
so gut wie jede Leidenschaft gibt es in Deutschland einen Verein, in
dem Menschen aller Altersgruppen zusammenkommen können, um
sich über ihr Hobby auszutauschen. Vereine verleihen ihren
Mitgliedern ein ganz besonderes Zugehörigkeitsgefühl,
stärken den Gemeinschaftssinn und stellen einen Zufluchtsort
für die unsinnigsten Fanlieben dar. Wie aber gründet
man einen Verein? Was muss man beachten und welche Voraussetzungen muss
man erfüllen?
Erforderlich für die Gründung eines Vereins ist in
jeden Fall eine Mindestanzahl von sieben Mitgliedern. Der Verein muss
für eine gewisse Dauer und zu einem gewissen Zweck
gegründet werden. Sein Fortbestehen darf nicht vom Wechsel der
Mitglieder abhängig sein. Für die Vertretung des
Vereins muss ein Vorstand gewählt werden.
Gründet man einen Verein, so muss dieser in das
Vereinsregister eingetragen werden. Hierfür muss ein Name
festgelegt werden, der auf jeden Fall den Zusatz "e. V." enthalten
muss. Wichtig ist auch die Formulierung einer Vereinssatzung,
außerdem muss eine Gründerversammlung, mit
mindestens sieben Teilnehmern, durchgeführt werden. Diese muss
protokolliert werden. Die Vereinssatzung muss den Vereinsnamen und
-sitz, die Regelung zur Eintragung des Vereins, den Vereinszweck, den
Ein- und Austritt von Mitgliedern, die Mitgliedsbeiträge, die
Protokollierung, die Bildung des Vorstandes sowie Zeit und Ort der
Mitgliederversammlung enthalten.
Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein die
Rechtsfähigkeit, d. h. dass er zu einer eigenen juristischen
Person wird und eigene Rechte und Pflichten besitzt und
Fördermittel beantragen kann. Dabei ist es dem Verein
möglich, ein eigenes Vermögen zu bilden. Die
Mitglieder haften nicht für Vereinsschulden, diese werden aus
dem Vereinsvermögen bestritten. Der Verein kann auch im
eigenen Namen klagen und verklagt werden.
Die Gründung eines Vereins ist nicht kostenpflichtig. So
werden eine Notargebühr für die Beglaubigung der
Anmeldung, eine Registergebühr für die Eintragung
beim Amtsgericht und für die Bekanntmachung der Eintragung
fällig. Diese Kosten liegen insgesamt zwischen 75 und 120
Euro.
Nicht zu vergessen ist, dass der Verein steuerpflichtig wird, sobald er
wirtschaftliche Ziele verfolgt. Zudem ist eine Buchhaltung notwendig,
um Rechenschaft gegenüber dem Finanzamt und der
Mitgliederversammlung ablegen zu können.
Vor der Gründung eines Vereins empfiehlt es sich, dass man
sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, zum
Beispiel indem man entsprechende Lektüre liest oder
sorgfältig im Internet recherchiert. Auch das direkte
Nachfragen beim örtlichen Vereinsregister kann hilfreich sein
und offene Fragen im Vorfeld klären. Hat man sich die
notwendigen Informationen eingeholt und verinnerlicht, so steht einer
erfolgreichen Gründung eines eigenen Vereins nichts mehr im
Wege.
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