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Fachwerkhaus renovieren / sanieren
Eine fachgerechte Sanierung durch einen in der Denkmalpflege erfahrenen
Handwerker ist sehr teuer. Daher ist es fast selbstverständlich, dass ein
Fachwerkhaus vom Bauherren überwiegend in Eigenleistung saniert wird.
Ein wichtiger Baustoff bei der Sanierung des Fachwerkhauses ist Lehm. Früher war
Lehm ein besonders beliebter Werkstoff, da er günstig und schnell verfügbar war.
Bis heute wird für Fachwerkhäuser Lehm verwendet, da er die
Luftfeuchte
aufnimmt, speichert und bei einer trockenen Witterung die Luftfeuchte wieder
abgibt. So ergibt sich auch bei einer Zentralheizung ein angenehmes und gesundes
Raumklima.
Lehm ist allerdings nicht immer so einfach zu verarbeiten und zudem
ist Lehm nicht immer gleich Lehm. Es gibt viele verschiedene Orte, an denen Lehm
vorkommt, sodass jeder Lehm andere Eigenschaften vorweist. Möchte man mit diesem Baustoff arbeiten,
ist es sehr empfehlenswert zunächst ein Lehmbauseminar zu besuchen.
Ein weiterer typischer Baustoff für Fachwerkhäuser sind Steine. Hierbei ist
besonders darauf zu achten, dass die Steine vor dem Vermauern gewässert und dann
mit einem trockenen Mörtel eingesetzt werden. So liegen die Steine vollfugig
auf.
Besonderes Augenmerk verlangt auch das verarbeitete Holz. Altes Holz, dass noch
nicht von Schädlingen befallen ist, wird auch zukünftig nicht davon befallen
werden. Es ist also nicht nötig, ein Holzschutzmittel zu verwenden. Ist das Holz
allerdings beschädigt, muss eine gründliche Überprüfung der Konstruktion und
ggf. eine Erneuerung erfolgen.
Alte Fachwerkhäuser erfüllen in keiner Weise den Anforderungen einer
energiesparenden Wanddämmung. Hierbei ist es sehr sinnvoll, von innen eine
zweite Schale, beispielsweise aus Schilfrohrplatten, zu bauen. Ebenfalls möglich
ist eine zweite Schale aus KS-, Porenbeton- oder Blähtonsteinen.
Die Kosten für die
Sanierung
eines Fachwerkhauses kann ins Unermessliche gehen. Wichtig ist an dieser Stelle
zu wissen, dass es staatliche Fördermittel für die Sanierung von
denkmalgeschützten Häusern gibt. Informationen hierzu erteilt die
Denkmalschutzbehörde. In einigen Bundesländern gibt es auch Fördergelder direkt
von der Denkmalschutzbehörde, auf die man allerdings keinen Rechtsanspruch hat.
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