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ICSI Behandlung
Die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ISCI) ist ein Verfahren der
künstlichen Befruchtung, welches speziell für solche Paare entwickelt wurde, bei
denen die Kinderzeugung aufgrund mangelnder
Spermienqualität, unzureichender Spermienzahl oder eingeschränkter
Spermienbeweglichkeit aussichtslos bzw. eher unwahrscheinlich ist.
In vielen Fällen wird die ICSI allerdings erst angewandt, wenn so genannte
vorangegangene "In-vitro-Fertilisations"- Versuche oder "Insemination" erfolglos
geblieben sind. Bei der so genannte Azoospermie, bei der überhaupt keine
Spermien im männlichen Ejakulat nachgewiesen werden können, kommt ebenfalls eine
ICSI in Frage, indem Spermienzellen mit Hilfe eines mikrochirurgischen Eingriffs
aus dem Hoden- oder Nebenhodengewebe entnommen und für die ICSI- Behandlung
verwendet werden.
Das Prinzip der ICSI ist relativ unkompliziert und ähnelt dem Verfahren der
In-vitro-Fertilisation (IVF). Der einzige Unterschied besteht darin, dass die
weibliche Eizelle "in die Situation" gebracht wird, sich "ohne Auswahl" von nur
einem einzigen Samenfaden befruchten zu lassen.
Dabei wird die Eizelle zunächst unter Verwendung einer dicken Glaskanüle
fixiert. Anschließend wird unter dem Mikroskop mit Hilfe einer sehr feinen
Pipette das zuvor ausgewählte und isolierte Spermium direkt in die Eizelle
injiziert. Die aus der Befruchtung entstandenen Embryonen werden abschließend,
wie bei der IVF, zurück in die Gebärmutter der Frau transferiert.
Studien haben ergeben, dass das Missbildungsrisiko für die durch die ICSI
erzeugten Kinder gegenüber normal gezeugten Kindern nur geringfügig höher ist
(circa 0,2-0,7%). Diese äußerst erfreulichen Ergebnisse führten ebenfalls dazu,
dass die Kosten für eine ICSI Behandlung seit einigen Jahren von den
Krankenkassen teilweise oder sogar komplett übernommen werden.
Allerdings existieren sowohl strafrechtlich relevante Regelungen wie z.B. das
Embryonengesetz, als auch gewisse Vorraussetzungen seitens der Ärzte und der
Paare, die mit der ICSI-Therapie einhergehen. Da in den Medien immer öfter
Skandale aufgedeckt werden, die mit Ärzten ohne notwendige Zulassung zu tun
haben, sollten Paare mit dem Wunsch einer ICSI-Behandlung die Zulassung und die
nötige Zusatzausbildung zur Anerkennung als “Arzt für Reproduktionsmedizin und
Endokrinologie” bei der Wahl ihres Arztes berücksichtigen.
Auf der anderen Seite gibt es festgelegte Vorraussetzungen, welche die Paare im
Falle einer ICSI erfüllen müssen. Beispielsweise müssen die Paare verheiratet
sein und dürfen keinen positiven
HIV- Status aufweisen. Des Weiteren muss bei den Frauen unter anderem
Rötelnimmunität nachgewiesen werden. Des weiteren dürfen interessierte Frauen
noch nicht ihr 40. Lebensjahr vollendet haben. Diese und weitere Bestimmungen
sind für die Durchführung einer ICSI-Behandlung rechtlich festgelegt.
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