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Abmeldung vom Fußballverein
Bei einer Abmeldung vom Fußballverein sollten einige Dinge beachtet werden. Das
Wichtigste dabei ist, dass die Kündigungsfrist für die Abmeldung eingehalten
wird. Diese Fristen können unterschiedlich geregelt sein. Die Form und die Frist
für eine Abmeldung vom Fußballverein sind in der Regel in der Satzung des
jeweiligen Vereins festgelegt.
Auch wenn schon lange eine Mitgliedschaft in dem Verein und ein gutes Verhältnis
zum Vorstand besteht, sollte die Kündigung immer der Form entsprechen, die in
der Satzung vorgeschrieben ist. Viele Vereine legen eine Kündigung per Postkarte
fest, die als Einschreiben an den Verein gesendet werden muss. Auch hierbei ist
darauf zu achten, welche Form des Einschreibens gefordert wird.
Kündigung per Einschreiben
Bei dem gängigen Einschreiben wird die Sendung vom Postboten persönlich bei der
Empfängeradresse übergeben. Der Empfang des Einschreibens muss vom Empfänger
quittiert werden. Einige Vereine legen nur ein Einwurf-Einschreiben fest. Bei
einem Einwurf-Einschreiben muss der Empfänger den Erhalt der Zustellung nicht
per Unterschrift quittieren. Lediglich der Postbote dokumentiert den Einwurf der
Sendung auf einem Auslieferungsbeleg.
Bei beiden Formen stellt die Post bei der Einlieferung der Sendung einen
Einlieferungsbeleg mit Adresse des Empfängers und dem Einlieferungsdatum aus.
Dieser Einlieferungsbeleg sollte unbedingt gut aufbewahrt werden, denn er dient
nicht nur grundsätzlich als Nachweis für die Einsendung. Vielmehr gilt in der
Regel auch der Tag, an welchem die Sendung eingeliefert wurde, als Nachweis für
die Einhaltung der Kündigungsfrist (Datum des Poststempels). Falls ein Wechsel
zu einem anderen Verein geplant ist, kann die Vorlage des Einlieferungsbelegs
auch für die Ausstellung eines neuen Spielerpasses erforderlich sein. Bei strittigen Fällen ist es möglicherweise angebracht, ein Einschreiben mit
Rückschein zu versenden. In diesem Fall erhält der Absender zusätzlich zum
Einlieferungsbeleg eine Empfangsbestätigung des Empfängers mit dessen
Originalunterschrift.
Wichtige Angaben für die Kündigung
Auch die Angaben, die in einer Kündigung stehen müssen, sind meistens genau
vorgeschrieben. In den meisten Fällen sind dies:
- Anschrift und Geburtsdatum des Absenders
- Adresse des Vereins
- Datum der Erstellung
- Mitteilung des Abmeldebegehrens
Für letzteres gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Es kann eine Abmeldung
als Mitglied erfolgen oder eine Abmeldung der Spielberechtigung bei Beibehaltung
der Mitgliedschaft. Außerdem wird meist eine Angabe darüber gefordert, wohin der
Spielerpass gesendet werden soll. Dies kann entweder an den Absender direkt oder
an seinen neuen Verein erfolgen. Ganz wichtig ist, dass die Kündigung
eigenhändig unterschrieben wird. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.
Vordrucke nutzen
Manche Vereine stellen einen Vordruck für eine Kündigung zur Verfügung. Dieser
sollte dann auch genutzt werden. Falls es keinen Vordruck vom Verein selbst
gibt, sollte unbedingt in der Vereinssatzung nachgesehen werden, ob es konkrete
Forderung zur Form der Kündigung gibt. Diese müssen dann in die eigenhändig
erstellte Kündigung übernommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die
Kündigung handschriftlich oder maschinell erstellt wird. Wesentlich ist, dass
die geforderten Angaben enthalten sind.
Die Spielberechtigung erlischt mit dem Datum der Abmeldung. In der Regel gilt
hier das Datum des Poststempels auf dem Kündigungsschreiben bzw. auf dem
Einlieferungsbeleg. Wenn also beispielsweise eine Kündigung der
Spielberechtigung am 01.05. abgesendet wird, dann erlischt die Spielberechtigung
auch zu diesem Datum, auch wenn die Kündigung erst zum Ende des Monats
ausgesprochen wurde.
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