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Abmeldung vom Fußballverein - Kündigung für den Fußballverein {/literal}

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Abmeldung vom Fußballverein



Bei einer Abmeldung vom Fußballverein sollten einige Dinge beachtet werden. Das Wichtigste dabei ist, dass die Kündigungsfrist für die Abmeldung eingehalten wird. Diese Fristen können unterschiedlich geregelt sein. Die Form und die Frist für eine Abmeldung vom Fußballverein sind in der Regel in der Satzung des jeweiligen Vereins festgelegt.

Auch wenn schon lange eine Mitgliedschaft in dem Verein und ein gutes Verhältnis zum Vorstand besteht, sollte die Kündigung immer der Form entsprechen, die in der Satzung vorgeschrieben ist. Viele Vereine legen eine Kündigung per Postkarte fest, die als Einschreiben an den Verein gesendet werden muss. Auch hierbei ist darauf zu achten, welche Form des Einschreibens gefordert wird.

Kündigung per Einschreiben

Bei dem gängigen Einschreiben wird die Sendung vom Postboten persönlich bei der Empfängeradresse übergeben. Der Empfang des Einschreibens muss vom Empfänger quittiert werden. Einige Vereine legen nur ein Einwurf-Einschreiben fest. Bei einem Einwurf-Einschreiben muss der Empfänger den Erhalt der Zustellung nicht per Unterschrift quittieren. Lediglich der Postbote dokumentiert den Einwurf der Sendung auf einem Auslieferungsbeleg.

Bei beiden Formen stellt die Post bei der Einlieferung der Sendung einen Einlieferungsbeleg mit Adresse des Empfängers und dem Einlieferungsdatum aus. Dieser Einlieferungsbeleg sollte unbedingt gut aufbewahrt werden, denn er dient nicht nur grundsätzlich als Nachweis für die Einsendung. Vielmehr gilt in der Regel auch der Tag, an welchem die Sendung eingeliefert wurde, als Nachweis für die Einhaltung der Kündigungsfrist (Datum des Poststempels). Falls ein Wechsel zu einem anderen Verein geplant ist, kann die Vorlage des Einlieferungsbelegs auch für die Ausstellung eines neuen Spielerpasses erforderlich sein. Bei strittigen Fällen ist es möglicherweise angebracht, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden. In diesem Fall erhält der Absender zusätzlich zum Einlieferungsbeleg eine Empfangsbestätigung des Empfängers mit dessen Originalunterschrift.

Wichtige Angaben für die Kündigung

Auch die Angaben, die in einer Kündigung stehen müssen, sind meistens genau vorgeschrieben. In den meisten Fällen sind dies:

- Anschrift und Geburtsdatum des Absenders
- Adresse des Vereins
- Datum der Erstellung
- Mitteilung des Abmeldebegehrens

Für letzteres gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Es kann eine Abmeldung als Mitglied erfolgen oder eine Abmeldung der Spielberechtigung bei Beibehaltung der Mitgliedschaft. Außerdem wird meist eine Angabe darüber gefordert, wohin der Spielerpass gesendet werden soll. Dies kann entweder an den Absender direkt oder an seinen neuen Verein erfolgen. Ganz wichtig ist, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben wird. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Vordrucke nutzen

Manche Vereine stellen einen Vordruck für eine Kündigung zur Verfügung. Dieser sollte dann auch genutzt werden. Falls es keinen Vordruck vom Verein selbst gibt, sollte unbedingt in der Vereinssatzung nachgesehen werden, ob es konkrete Forderung zur Form der Kündigung gibt. Diese müssen dann in die eigenhändig erstellte Kündigung übernommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Kündigung handschriftlich oder maschinell erstellt wird. Wesentlich ist, dass die geforderten Angaben enthalten sind.

Die Spielberechtigung erlischt mit dem Datum der Abmeldung. In der Regel gilt hier das Datum des Poststempels auf dem Kündigungsschreiben bzw. auf dem Einlieferungsbeleg. Wenn also beispielsweise eine Kündigung der Spielberechtigung am 01.05. abgesendet wird, dann erlischt die Spielberechtigung auch zu diesem Datum, auch wenn die Kündigung erst zum Ende des Monats ausgesprochen wurde.


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