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Lieferung - Frei Haus oder ab Werk
Im Warenverkehr sind Lieferbedingungen und auch die Verteilung der entstehenden Kosten klar definiert. Um die unterschiedliche Bedeutung von "Lieferung Frei Haus" oder "Lieferung Frei Werk" deutlich zu machen, sind die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale nachstehend zusammengefasst.
Da es eine Reihe von unterschiedlichen Handhabungsmöglichkeiten gibt. kommt dem Liefervertrag eine entscheidende Bedeutung zu. In jedem Fall sollten aber entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem speziellen Liefervertrag die Konditionen im Vorfeld festgeschrieben sein.
Lieferung Frei Haus - eine Begriffsbestimmung
Schließt ein Kunde einen Liefervertrag mit einem Unternehmen ab und wird als Kondition der Begriff "Lieferung Frei Haus" angegeben, bedeutet dies für den Kunden, dass er keinerlei Kosten für die Anlieferung zu entrichten hat. Der Lieferant verpflichtet sich, die Ware ohne zusätzliche Berechnung, also wirklich "Frei Haus" an die vereinbarte Lieferadresse zu transportieren.
In der Regel bedeutet dies, dass die Ware bis an die Haustür, aber nicht bis an die Wohnungstür geliefert werden muss. Dass kann vor allem bei schwereren Artikeln unter Umständen zu einem Problem werden.
Deshalb sind gerade Privatkunden gehalten, sich im Vorfeld mit dem Lieferanten darüber abzustimmen, ob bei der "Frei Haus Klausel" auch ein Transport des gelieferten Gegenstandes innerhalb des Hauses, zum Beispiel in den Keller, möglich ist.
Zu Beachten ist hier auch, dass der definitive Eigentums- und damit auch Gefahrenübergang erst nach der Anlieferung stattfindet. Das bedeutet, dass der Lieferant auch für Beschädigungen während des Be- und Entladens und des Transportes verantwortlich gemacht werden kann.
Lieferung Frei Werk - Erklärung und Abgrenzung zu anderen Lieferformen
Bei der Lieferklausel "Frei Werk" bestätigt der Lieferant, dass kein Zwischenlager vorhanden ist, sondern das Produkt direkt vom Werk aus geliefert wird. Hier ist es üblich, dass der Kunde die Versandkosten zu tragen hat. Außerdem ist hier auch der Eigentums- und Gefahrenübergang von erheblicherer Bedeutung. Passiert während des Transportes oder beim Be- und Entladen des Produktes etwas, haftet der Käufer, der das Produkt ja "Frei Werk" erworben hat.
Auch Verzollungskosten etc. gehen zu Lasten des Erwerbers.
Besonders bei Lieferungen aus dem Ausland kann hier - zusammen mit der Einfuhrumsatzsteuer - ein erheblicher zusätzlicher Kostenaufwand entstehen.
Um sich klar vor Augen zu führen, was "Lieferung Frei Werk" wirklich bedeutet und wie es sich zum Beispiel von der Lieferung "Frei Haus" unterscheidet, sollte man sich folgendes vor Augen führen:
Bei der Alternative "Lieferung Frei Werk" hat der Kunde die Möglichkeit, die Ware direkt am Werk abzuholen. In diesem Fall organisiert er sowohl das Be- und Entladen, die eventuelle Verzollung und den Transport auf eigene Kosten und somit auch auf eigenes Risiko.
Bei der "Lieferung Frei Haus" liegt das gesamte Risiko für die Ladung und den Transport beim Lieferanten.
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