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Personalausweis verlängern
Den Personalausweis zu verlängern ist nicht mehr möglich. Wenn die
Gültigkeitsdauer des Personalausweises endet, ist die Beantragung eines neuen
Dokumentes erforderlich. Der entsprechende Antrag kann beim Einwohnermeldeamt
gestellt werden. Da der Antragsteller in Gegenwart eines Bediensteten eine
Unterschrift leisten muss, kann der Ausweis nur persönlich beantragt werden.
Mitzubringen sind der alte Personalausweis oder ein Reisepass als
Identitätsnachweis und ein aktuelles randloses Passbild in der Größe 45 x 35 mm.
Ein Antragsformular muss in der Regel nicht ausgefüllt werden. Der fertige
Antrag wird nach Vorlage des alten Ausweises elektronisch erstellt und
ausgedruckt und braucht nur noch vom Antragsteller unterzeichnet zu werden.
In der Regel wird für den Antrag eine Quittung ausgestellt, gegen deren Vorlage
in zwei bis vier Wochen der neue Personalausweis erhältlich ist. In der
Ferienzeit kann die Fertigstellung des neuen Ausweises auch bis zu sechs Wochen
dauern. Wer nicht so lange auf sein neues Dokument warten will, der kann sich
einen vorläufigen Ausweis geben lassen. Dieser wird gleich vor Ort ausgestellt
und ist maximal drei Monate gültig. Die Gebührenhöhe für einen vorläufigen
Personalausweis wird auf Landesebene bestimmt und ist deshalb nicht überall
gleich. Der neue Personalausweis ist zehn Jahre gültig und kostet
bundeseinheitlich acht Euro.
Das zur Beantragung eines neuen Ausweises mitgebrachte Lichtbild wird nur dann
akzeptiert, wenn es neben den erforderlichen Maßen die folgenden Eigenschaften
besitzt: Es sollte so aktuell sein, dass es mit der antragstellenden Person noch
identisch ist. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein, sodass sich der Kopf
deutlich abhebt. Die abgebildete Person darf weder eine Uniform, noch eine
Sonnenbrille oder eine Kopfbedeckung tragen. Bei einigen Personengruppen wie
beispielsweise Ordensschwestern sind Ausnahmen erlaubt. Auf keinen Fall, auch
nicht aus religiösen Gründen, darf das Gesicht verschleiert sein. Die Haare
sollten nicht eine ganze Gesichtshälfte bedecken.
Das Gesicht muss etwa 80 Prozent des Fotos einnehmen. Bei volumenreichem Haar
sollte die Frisur möglichst vollständig abgebildet sein, ohne das Gesicht zu
verkleinern, dass zentriert auf dem Lichtbild platziert sein sollte. Schatten im
Gesicht oder rote Augen sollten vermieden werden. Des Weiteren muss das Bild in
allen Bereichen scharf und kontrastreich sein. Schwarzweißaufnahmen sind
zulässig. Bei Farbaufnahmen müssen die Hauttöne natürlich wiedergegeben werden.
Spiegelnde Brillengläser sind zu vermeiden. Der Mund muss geschlossen sein und
die Augen sollten direkt in die Kamera blicken.
Ab 1. November 2010 wird der elektronische Personalausweis den bisherigen
ablösen. Der neue Ausweis ist nur halb so groß wie der alte, kann aber dafür
viel mehr. Mit ihm ist es möglich, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine
rechtlich sicherere Basis zu stellen. Der integrierte Chip enthält verschiedene
Informationen und auch ein digitales Passfoto. Freiwillig können zwei
Fingerabdrücke gespeichert werden. Alle alten bis zum 31. Oktober beantragten
Ausweise sind nach wie vor zehn Jahre lang gültig, können aber vorzeitig
umgetauscht werden.
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