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Dienstaufsichtsbeschwerde
Unter einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird die Möglichkeit verstanden, sich über das Verhalten eines Amtsträgers offiziell zu beschweren. Es handelt sich um einen formlosen Rechtsbehelf. Rechtlich ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine besondere Form der Petition, die nach Art. 17 des Grundgesetzes jedem Bürger freisteht.
Da die Dienstaufsichtsbeschwerde formlos erfolgt, ist es nicht vonnöten, spezielle Formulare zu verwenden. Allerdings hat die Dienstaufsichtsbeschwerde in aller Regel schriftlich zu erfolgen. Ein nüchterner und sachlicher Schreibstil sollte der Beschwerde zugrunde liegen; emotionale Ausbrüche oder gar persönliche Beleidigungen sollten in jedem Fall vermieden werden, um der Beschwerde Gehör zu verschaffen.
Der Adressat für eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist generell der Vorgesetzte des Beamten, gegen den sich die Beschwerde richtet oder die zuständige Dienstaufsichtsbehörde. Der Adressat ist verpflichtet, über die Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum zu entscheiden und diese Entscheidung auch dem Beschwerdeführer mitzuteilen. Allerdings bedarf es für die Entscheidung keiner näheren Begründung.
Ein Widerspruch gegen die Entscheidung über eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht vorgesehen, kann aber bei einer höheren Instanz eingelegt werden, wobei sich die Masse solcher Widersprüche in der Vergangenheit als eher nutzlos erwiesen hat. Generell verlaufen die meisten Dienstaufsichtsbeschwerden im Sande; sinnvoller ist es in den meisten Fällen, sich unmittelbar bei einem Vorgesetzten zu beschweren.
Vor Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist es notwendig, den Sachverhalt mit dem gewählten Rechtsmittel zu vergleichen: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde setzt voraus, dass sich ein Amtsträger in persönlicher Weise falsch verhalten hat. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Amtsträger unhöflich oder offensichtlich betrunken ist. Ist eine vermeintlich falsche Entscheidung eines Amtsträgers Gegenstand der Auseinandersetzung, so ist nicht die Dienstaufsichtsbeschwerde sondern die einfache Beschwerde der zu wählende Rechtsweg. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich also gegen eine Person und nicht gegen eine Entscheidung.
Darüber hinaus sollte überdacht werden, welchem Zweck die Dienstaufsichtsbeschwerde dienen soll: Bei schwerem Fehlverhalten des Amtsträgers werden meist disziplinäre Sanktionen gegen den Amtsträger oder sogar dessen Entfernung aus dem Dienst angestrebt. In diesem Fall ist es zu empfehlen, sich sofort an die oberste Dienstaufsichtsbehörde zu wenden, da einzig diese entsprechende Sanktionen gegen den Amtsträger verhängen kann.
In den meisten Fällen einer Dienstaufsichtsbeschwerde handelt es sich indes um eher geringe Anlässe. Hier ist es aus zweierlei Gründen nicht zu empfehlen, sofort die höchste Stelle einzuschalten: Einerseits ist der Anlass oft nicht groß genug, um dem Amtsträger gegebenenfalls die Karriere zu ruinieren. Andererseits werden vermeintliche Nichtigkeiten von der oberen Behörde ohnehin wieder an die untergeordnete Dienststelle weitergeleitet, so dass lediglich Zeit vergeht, um letzten Endes das selbe Ergebnis zu erreichen, nämlich, dass der Beamte oder Angestellte von deinem Vorgesetzten gerügt wird.
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