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Angelschein machen
Wer in Deutschland in einem See, Fluss oder im Meer Fisch fangen möchte, muss
dazu in der Regel einen Angelschein vorweisen können. Lediglich beim Angeln in
privaten Gewässern ist ein solcher Schein nicht erforderlich. Einige Bundesländer genehmigen jedoch bestimmte Ausnahmen. Wer diese nicht nutzen kann, muss vor
dem Angeln einen Test bestehen, um seinen Angelschein – bzw. vielmehr seinen
Fischereischein, das Wort "Angelschein" ist rein rechtlich nicht existent – zu
erhalten.
Grundsätzlich berechtigt der Angelschein seinen Besitzer dazu, in einem
deutschen Gewässer Fische fangen zu dürfen. In den meisten Bundesländern wird
der Schein von den Bezirksregierungen ausgestellt, in Hamburg ist das für den
eigenen Wohnort zuständige Bezirksamt die richtige Anlaufstelle. Bevor die
jeweilige Behörde den Angelschein ausstellt, muss der Antragsteller jedoch eine
Fischerprüfung bestehen, auch als Sportfischer- oder Angelprüfung bezeichnet.
Diese Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil
und ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich aufgebaut.
Grundsätzlich erhält ein Prüfling, nachdem er die beiden Prüfungen am Ende eines
Lehrgangs absolviert hat, ein so genanntes Fischerprüfungszeugnis. Beim
Beantragen des Angelscheines muss dieses vorgelegt werden. Die Termine für die
Prüfungen variieren je nach Bundesland. So gibt es etwa in Bayern nur einen
Termin pro Jahr, der für das gesamte Land gilt, in Hessen dagegen finden die
Prüfungen mehrmals pro Jahr statt.
Die Prüfungen selbst sind ebenfalls etwas unterschiedlich, vor allem
Baden-Württemberg und Bayern sind für sehr tief ins Detail gehende Prüfungen
bekannt, auf die Prüflinge sich ausführlich vorbereiten sollten. Die einzige
Voraussetzung, um an einer solchen Prüfung teilnehmen zu dürfen, ist, dass der
Prüfling mindestens 13 Jahre alt ist. Zudem werden die Prüfungen ausschließlich
auf Deutsch abgehalten, ausreichende Sprachkenntnisse sollten also ebenfalls
vorhanden sein, da keine Hilfsmittel wie zum Beispiel Wörterbücher erlaubt sind.
Der praktische Teil der Angelschein-Prüfung dauert maximal 15 Minuten, die
Theorie höchstens 90 Minuten. In der Praxis muss man verschiedene Angelgeräte
zusammenstellen können, etwa eine spezielle Angelrute, die zum Fangen von
Karpfen geeignet ist, eine Spinnrute für Barsche und Hechte oder eine
Fliegenrute zum Forellenangeln. Darüber hinaus gilt es, auf Bildtafeln rund 40
verschiedene Fischarten unterscheiden und benennen zu können.
Zum theoretischen Teil der Prüfung gehören Fragen aus sechs Bereichen:
allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur und
Tierschutz sowie Gesetzeskunde. Insgesamt gibt es zehn verschiedene Fragen zu
jedem Themenbereich, mindestens 45 dieser 60 Fragen muss der Prüfling richtig
beantworten, um den Test zu bestehen. Zudem muss eine Mindestanzahl pro
Themenbereich richtig beantwortet werden, Interessenten sollten sich also auf
alle Bereiche ausführlich vorbereiten.
Je nach Bundesland ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nötig, um
überhaupt erst zur Prüfung zugelassen zu werden. Im Schnitt dauert ein solcher
Lehrgang rund 40 Stunden, meistens werden die Kurse von Angelvereinen
veranstaltet. Die Kosten dafür liegen meistens bei etwa 100 bis 120 Euro
inklusive der Gebühr für die Prüfung selbst. Für den Antrag auf den Angelschein
entstehen weitere Kosten, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Sie liegen normalerweise zwischen 25 und 50 Euro. Nach dem Ablegen der Prüfung
gilt der Angelschein ein Leben lang.
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