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Beglaubigte Kopie anfertigen lassen
Beglaubigte Kopien eines Dokuments sind kopierte Versionen des Originals, deren
Richtigkeit von offizieller Seite bestätigt worden ist. Sie werden oft dann
angefordert, wenn die Richtigkeit der Dokumente von besonderer Wichtigkeit ist,
beispielsweise bei Zeugnissen, Zertifikaten oder Hochschulabschlüssen. Die
Beglaubigung wird von verschiedener Stelle angefertigt und liegt deswegen
preislich unterschiedlich hoch. Allerdings sind die jeweiligen Beglaubigungen
gleichwertig: Eine Entscheidung für die günstigste Methode kann beruhigt
getroffen werden.
Beglaubigungen vom Pfarrer - die günstigste Methode
Günstige Beglaubigungen kann bereits der Pfarrer anfertigen. Als Vertreter der
Kirche gilt er als offizielle Stelle und kann einfache, selbsterklärende
Dokumente problemlos beglaubigen. Schüler oder werdende Studenten können sich
beim Pfarrer beispielsweise Schul- oder Abiturzeugnisse bestätigen lassen.
Solange diese nur für den künftigen Arbeitgeber oder als Anlage zur Bewerbung
gedacht sind, werden sie problemlos akzeptiert. Beim Zeugnis geht es schließlich
nur darum, von der beglaubigenden Stelle sicherstellen zu lassen, dass Original
und Kopie die gleichen Noten enthalten und die Kopie nicht nachträglich
aufgewertet wurde. Bei allen anderen Dokumenten sollte allerdings nicht der
Pfarrer die Beglaubigung durchführen, da diese von anderen Stellen oft nicht
mehr angenommen wird. Das gilt vor allem für Dokumente, deren Bestätigung
Fachkenntnisse voraussetzen.
Beglaubigungen vom Rechtsanwalt, Notar oder Gerichte
Als erste und meistgenutzte Anlaufstelle für Beglaubigungen gelten Rechtsanwälte
und Notare. Ihr Stempel wird in der Regel von jeder Stelle akzeptiert, da sie
dazu in der Lage sind, die meisten Sachverhalte zu beurteilen, auch wenn es
nicht nur um einen Abgleich der Daten zwischen Kopie und Original geht. Während
der Pfarrer die Beglaubigung in einigen Fällen kostenlos durchführt, kostet die
Beglaubigung beim Rechtsanwalt oder Notar Geld. Teuer ist sie allerdings nicht,
wenn es sich um eine einfache Beglaubigung handelt. Soll hingegen die
juristische Richtigkeit der Daten des Dokuments überprüft werden, kann es teurer
werden.
Einfache Beglaubigungen können auch von Angestellten des Gerichts durchgeführt
werden, beispielsweise von Justizangestellten. Dies ist jedoch nur dann eine
Möglichkeit, wenn persönlicher Kontakt zu der entsprechenden Stelle besteht.
Andernfalls besteht zwar die Möglichkeit, sich mit der Bitte um Beglaubigung ans
Amts- oder Landgericht zu wenden, meist wird aber direkt an den Rechtsanwalt
oder ans Notariat weiter verwiesen.
Fachliche Beglaubigungen
Besondere Dokumente müssen nicht nur auf ihre Übereinstimmung mit dem Original
hin überprüft werden, sondern auch fachlich als richtig deklariert werden. Eine
solche Beglaubigung kann nur vom Fachmann des jeweiligen Gebietes gemacht
werden. In der Regel handelt es sich bei solchen Dokumenten um Unterlagen des
Unternehmens, die beispielsweise für das Finanzamt wichtig sind. Gewinn- und
Verlustrechnungen oder Bilanzen müssen etwa zwingend vom Steuerberater
beglaubigt werden, denn er besitzt die nötige Fachkenntnis, um eine Aussage
darüber treffen zu können, ob das Dokument auch inhaltlich richtig sind.
Die Beglaubigung wird dadurch entsprechend teuer. Je nachdem, ob der
Steuerberater bereits mit dem Unternehmen zusammenarbeitet und die Zahlen kennt
oder sie sich erst neu erschließen muss, steigen auch die Kosten. Eine
Alternative dazu gibt es allerdings nicht - dasselbe gilt auch bei der
Beglaubigung anderer fachspezifischer Dokumente, deren Inhalte verifiziert
werden müssen.
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