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Beglaubigte Kopie / Zeugniskopie anfertigen lassen {/literal}

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Beglaubigte Kopie anfertigen lassen



Beglaubigte Kopien eines Dokuments sind kopierte Versionen des Originals, deren Richtigkeit von offizieller Seite bestätigt worden ist. Sie werden oft dann angefordert, wenn die Richtigkeit der Dokumente von besonderer Wichtigkeit ist, beispielsweise bei Zeugnissen, Zertifikaten oder Hochschulabschlüssen. Die Beglaubigung wird von verschiedener Stelle angefertigt und liegt deswegen preislich unterschiedlich hoch. Allerdings sind die jeweiligen Beglaubigungen gleichwertig: Eine Entscheidung für die günstigste Methode kann beruhigt getroffen werden.

Beglaubigungen vom Pfarrer - die günstigste Methode

Günstige Beglaubigungen kann bereits der Pfarrer anfertigen. Als Vertreter der Kirche gilt er als offizielle Stelle und kann einfache, selbsterklärende Dokumente problemlos beglaubigen. Schüler oder werdende Studenten können sich beim Pfarrer beispielsweise Schul- oder Abiturzeugnisse bestätigen lassen. Solange diese nur für den künftigen Arbeitgeber oder als Anlage zur Bewerbung gedacht sind, werden sie problemlos akzeptiert. Beim Zeugnis geht es schließlich nur darum, von der beglaubigenden Stelle sicherstellen zu lassen, dass Original und Kopie die gleichen Noten enthalten und die Kopie nicht nachträglich aufgewertet wurde. Bei allen anderen Dokumenten sollte allerdings nicht der Pfarrer die Beglaubigung durchführen, da diese von anderen Stellen oft nicht mehr angenommen wird. Das gilt vor allem für Dokumente, deren Bestätigung Fachkenntnisse voraussetzen.

Beglaubigungen vom Rechtsanwalt, Notar oder Gerichte

Als erste und meistgenutzte Anlaufstelle für Beglaubigungen gelten Rechtsanwälte und Notare. Ihr Stempel wird in der Regel von jeder Stelle akzeptiert, da sie dazu in der Lage sind, die meisten Sachverhalte zu beurteilen, auch wenn es nicht nur um einen Abgleich der Daten zwischen Kopie und Original geht. Während der Pfarrer die Beglaubigung in einigen Fällen kostenlos durchführt, kostet die Beglaubigung beim Rechtsanwalt oder Notar Geld. Teuer ist sie allerdings nicht, wenn es sich um eine einfache Beglaubigung handelt. Soll hingegen die juristische Richtigkeit der Daten des Dokuments überprüft werden, kann es teurer werden.

Einfache Beglaubigungen können auch von Angestellten des Gerichts durchgeführt werden, beispielsweise von Justizangestellten. Dies ist jedoch nur dann eine Möglichkeit, wenn persönlicher Kontakt zu der entsprechenden Stelle besteht. Andernfalls besteht zwar die Möglichkeit, sich mit der Bitte um Beglaubigung ans Amts- oder Landgericht zu wenden, meist wird aber direkt an den Rechtsanwalt oder ans Notariat weiter verwiesen.

Fachliche Beglaubigungen

Besondere Dokumente müssen nicht nur auf ihre Übereinstimmung mit dem Original hin überprüft werden, sondern auch fachlich als richtig deklariert werden. Eine solche Beglaubigung kann nur vom Fachmann des jeweiligen Gebietes gemacht werden. In der Regel handelt es sich bei solchen Dokumenten um Unterlagen des Unternehmens, die beispielsweise für das Finanzamt wichtig sind. Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen müssen etwa zwingend vom Steuerberater beglaubigt werden, denn er besitzt die nötige Fachkenntnis, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob das Dokument auch inhaltlich richtig sind.

Die Beglaubigung wird dadurch entsprechend teuer. Je nachdem, ob der Steuerberater bereits mit dem Unternehmen zusammenarbeitet und die Zahlen kennt oder sie sich erst neu erschließen muss, steigen auch die Kosten. Eine Alternative dazu gibt es allerdings nicht - dasselbe gilt auch bei der Beglaubigung anderer fachspezifischer Dokumente, deren Inhalte verifiziert werden müssen.


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