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Fitnessstudio Kündigung
Deutschland im Fitnessfieber – Es werden wieder Hanteln gehoben, Laufbänder strapaziert und Bauchmuskeln gestrafft. Für die zahlreichen deutschen Fitnessstudios bedeutet dies ein gutes Geschäft. Doch wie kundenfreundlich verhalten sich die Betreiber, wenn es um eine Kündigung geht?
Der heiß umkämpfte Markt der Fitnessstudios ist leider sehr unübersichtlich. Diese Intransparenz machen sich viele Anbieter zu Nutze, und locken neue Kunden mit falschen Versprechungen.
Im Krankheitsfall sollte es sich eigentlich von selbst verstehen, dass man seine Mitgliedschaft kündigen kann – dies ist der Gedanke Vieler. Einige Fitnessstudios lassen aber gerade eine solche Kündigung nicht durchgehen.
Wenn dies der Fall sein sollte, ist es wichtig zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich zu studieren. Nach einem Urteil des AG Dortmund vom 24.11.1998 ist eine Kündigungsklausel in den AGB eines Fitnessstudios gegen das AGB-Gesetz unwirksam, wenn dem betroffenen Kunden durch die vertragliche Regelung nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf.
In einem anderen Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass passive Mitglieder eines Fitnessstudios nicht in jedem Fall gezwungen werden können, die noch ausstehenden Monatsbeiträge zu zahlen. Bei Krankheit, Umzug oder Schwangerschaft sind Klauseln in dieser Art nicht gültig, da diese einzig und allein dem Betreiber des Sportstudios nutzen und deshalb eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden darstellen.
Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, sollten Sie bei der Suche nach einem geeigneten Fitnessstudio stets die Augen aufhalten.
Seriöse Studios erkennt man als Neuling bereits daran, dass eine ausführliche, kostenfreie Beratung erfolgt. Ein unverbindliches Probetraining ist bei den guten Anbietern ebenfalls eine Selbstverständlichkeit.
Achten Sie ebenfalls darauf, dass das gewünschte Fitnesstudio das TÜV-Siegel und das Prae-Fit-Siegel enthält. Diese aktuellen Gütesiegel weisen generell auf die Gesundheitsorientierung des Fitnessstudios hin.
Selbst die Zahlungsweise des Sportstudios sollte beachtet werden. Eine oft übersehende Falle ist beispielsweise die Abbuchung des halbierten Betrages alle zwei Wochen. Letztlich ist bei dieser Klausel der Gesamtbetrag am Jahresende höher als bei einer monatlichen Zahlung, da nicht jeder Monat genau vier Wochen lang ist.