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Urlaubsanspruch bei Umzug
Wenn keine Selbstständigkeit vorhanden ist und man
ist Arbeiter oder Angestellter in einer Firma, hat man einen
Urlaubsanspruch bei Umzug gegenüber dem Arbeitgeber. Aufgrund
der Doppelbelastung die ein Arbeitnehmer bei einem Umzug
neben seiner Arbeit hat, wie das organisieren und planen des Umzugs.
Somit wird man sowieso all seine Zeit, Nerven und Kraft in die
Vorbereitungen und den Umzug investieren. Und man kann nicht
konzentriert und vollkommen am Arbeitsplatz zur Verfügung
stehen.
Ein Umzug beansprucht viel Zeit, unabhängig davon, ob der
Umzug von dem Arbeitnehmer selber durchgeführt wird oder ob
eine Umzugsfirma beschäftigt wird. Es besteht zwar
Grundsätzlich kein Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug beim
Arbeitgeber, doch wird der Sonderurlaub von den meisten
größeren Betrieben dennoch genehmigt, meistens
für einen Tag. Das ist dann im Arbeitsvertrag geregelt, in der
Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag.
Der Gesetzgeber hat deswegen für den Arbeitnehmer mindestens
einen Tag Urlaubsanspruch zusätzlich zu dem normalen Urlaub
vorgesehen. Dieser Urlaub für den Umzug wird von den normalen
Urlaubstagen nicht abgezogen, er gilt als Urlaubsanspruch für
einen Sonderurlaub bei Umzug und wird zu dem normalen Urlaub
hinzugerechnet. Bestehen dem Arbeitnehmer immer noch Zweifel, sollte er
einfach mal bei seinem Arbeitgeber nachfragen, ob der Urlaubsanspruch
bei Umzug besteht.
Um nicht nur einen Tag zu haben, um den Umzug zu organisieren, kann man
den Arbeitgeber nach einem weiteren Tag fragen. Denn zu einem Umzug
gehört auch das wieder auspacken der Umzugkartons und diverse
Behördengänge zwecks Ummeldung. Das erhöht
auch die Wahrscheinlichkeit, dass dem Arbeitnehmer wenigstens ein
Sonderurlaubstag zwecks Umzugs gewährt wird.
Sollte für den Arbeitnehmer kein Sonderurlaub bei Umzug
bestehen, sollte auf jeden Fall mit dem Chef gesprochen werden, ob es
nicht doch möglich wäre, dass der Arbeitgeber
wenigstens ein Tag aus Kulanzgründen gibt. Auch bei
Sonderurlaub wird das Gehalt weitergezahlt, manche Arbeitgeber zahlen
für diesen Urlaub auch Urlaubsgeld. Verzieht der Arbeitnehmer
ins Ausland stehen ihm bis zu drei Tage Umzugsurlaub zu.
Zieht der Arbeitnehmer mit seiner Firma Betriebsbedingt um und es wird
vom Arbeitgeber gefordert, dass mitgeholfen wird, kann der
Umzugsurlaubstag noch mal separat zu dem normalen Urlaub hinzugerechnet
werden.
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