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Privatinsolvenz
Gerade in der heutigen Wirtschaftslage können viele Haushalte
ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Hinzu kommen noch die
ständig steigenden Energiekosten, sodass zum Lebensunterhalt
nicht mehr viel Geld übrig bleibt. Aber auch die
Arbeitslosigkeit und die geringe Höhe der Zahlungen nach dem
SGB II (Hartz IV) sind mit Schuld daran, dass viele Verbraucher
zahlungsunfähig sind.
Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, seine Schulden
zu tilgen. Oftmals hilft ein Gespräch mit den
Gläubigern. Manche fahren aber auch einfach auf
Nimmerwiedersehen ins Ausland. Welche Möglichkeiten auf den
Einzelnen zutreffen, mag jeder für sich entscheiden.
Was in den vergangen Jahren nur für Firmen und Gesellschaften
galt, gibt es nun auch für Privathaushalte, die
Privatinsolvenz. Der kaufmännische Begriff dürfte
vielen unter dem Wort Konkurs bekannt sein. Diese Privatinsolvenz kann
grundsätzlich jeder beantragen. Es ist egal, ob es sich dabei
um Angestellte, Arbeitssuchende, Hartz IV-Empfänger, Rentner
oder Ex-Selbständige handelt.
Lohnenswert ist eine solche Privatinsolvenz für den
Personenkreis, der nicht mehr dazu in der Lage ist, seine
Verbindlichkeiten aus eigener Kraft zu tilgen. Das Insolvenzverfahren
soll nun dazu führen, dass alle Schulden offen gelegt werden,
um diese im Rahmen dieses Verfahrens zu regulieren.
Das Verfahren muss nach einem bestimmten Muster erfolgen.
Zunächst muss der Schuldner versuchen, sich mit den
Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Das kann er
entweder selbst tun, oder aber auch eine Schuldnerberatung oder einen
Rechtsanwalt damit beauftragen. Denn die wichtige Voraussetzung
für die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
ist zunächst der Versuch der Einigung. Nur wenn diese
scheitert, kann das gerichtliche Verfahren sowie die
Restschuldbefreiung beantragt werden.
Zunächst wird das Gericht noch einmal versuchen, dass sich
Gläubiger und Schuldner einigen. Scheitert nun auch dieser
Versuch, beginnt für den Schuldner eine harte Zeit, die
Wohlverhaltensperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner alles tun,
damit seine Schulden abgebaut werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass er
in dieser Zeit keine weiteren Schulden machen darf. Arbeitslose
müssen sich nachweislich um einen Job bemühen und
dies auch anhand von Bewerbungsunterlagen unter Beweis stellen.
Ist der Schuldner den Weisungen des Gerichtes in der
Wohlverhaltensperiode nachgekommen, so kann das Gericht ihn von der
restlichen Schuld befreien.
Inwieweit sich der Einzelne für diesen Weg entscheidet,
hängt auch von der Höhe der Schulden ab. Sind diese
ohnehin innerhalb der Wohlverhaltensperiode bezahlt, stellt sich die
Frage, ob sich ein Insolvenzverfahren überhaupt lohnt. Denn
auch dieses ist zunächst erst einmal mit Kosten verbunden. Je
höher also die Schulden sind, umso lohnenswerter ist die
Privatinsolvenz.
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